• 23.05.2007, 18:14:18
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WirtschaftsBlatt Kommentar vom 24. 5. 2007 Freiheit für Dienstleistung ohne Schrecken - von Herbert Geyer

Der EuGH schreibt wieder einmal europäische Geschichte

Wien (OTS) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist wieder einmal
drauf und dran, europäische Geschichte zu schreiben. Bekanntlich
hatte der Gerichtshof schon in der Vergangenheit mehrfach Urteile
gefällt, die der europäischen Integration zu Fortschritten verhalf,
wie sie durch Vereinbarungen der Regierungen nie zustande gekommen
wären.

Das bekannteste derartige Urteil ist wohl jenes von 1979, das unter
dem Namen "Cassis de Dijon" bekannt wurde: Der Johannesbeerlikör
gleichen Namens wurde von Rewe nach Deutschland importiert und dort
beanstandet, weil er nicht den Mindest-Alkoholgehalt nach dem
deutschen Spirituosengesetz erreichte. Der EuGH entschied damals für
Rewe und stellte die einfache Regel auf: Jedes Produkt, das in einem
europäischen Mitgliedsstaat zu Recht in den Verkehr gebracht wird,
kann auch in keinem anderen verboten werden. Ohne diese Entscheidung
wäre es wohl nie zum europäischen Binnenmarkt gekommen.

Die Entscheidung, vor der der EuGH jetzt steht, ist von ähnlicher
Tragweite: Es geht um eine Klage der lettischen Baufirma Laval, die
2004 die Ausschreibung für die Errichtung einer Schule auf der
schwedischen Insel Vaxholm gewonnen hatte - vor allem wegen der
unübersehbaren Lohnkostenvorteile lettischer Arbeiter: Laval zahlte
seinen Arbeitern in Schweden zwar das Doppelte wie daheim, diese 85
Kronen (9,07 Euro) lagen aber immer noch weit unter dem schwedischen
Kollektivvertragslohn von 145 Euro.

Daraufhin blockierte die Baugewerkschaft Byggnads wochenlang die
Baustelle, um Laval zur Zahlung von Kollektivvertragslöhnen zu
zwingen. Laval klagte beim Arbeitsgericht gegen die
Gewerkschaftsblockade, unterlag, und zog sich nach hohen Verlusten
aus Vaxholm zurück.

Jetzt ist der Konflikt vor dem EuGH gelandet. Und der Generalanwalt,
dessen Vorschlägen sich das Gericht in vier von fünf Fällen
anschliesst, hat sich in seinem Plädoyer auf die Seite der
Gewerkschaft gestellt. Sollte sich der EuGH - wie zu erwarten ist -
dieser Meinung anschliessen, so fällt damit eine Entscheidung, die
vor allem für Staaten mit so langen Ostgrenzen wie Österreich von
grundlegender Bedeutung ist: De facto werden damit Unternehmen bei
grenzübergreifenden Aufträgen gezwungen, die Kollektivvertragslöhne
im Gastland zu akzeptieren - eine dafür allenfalls notwendige
Blockade wird die Gewerkschaft schon zu organisieren wissen.

Womit die Dienstleistungsfreiheit für Österreichs Unternehmen ein
Gutteil ihres Schreckens verliert.

Rückfragehinweis:
WirtschaftsBlatt
Redaktionstel.: (01) 60 117/305 oder 280
http://www.wirtschaftsblatt.at

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