• 23.05.2007, 15:14:29
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Amon: Verlängerung der "Pension für Langzeitversicherte" bis 2010 ist wichtige sozialpolitische Maßnahme

Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 heute im Sozialausschuss

Wien (ÖVP-PK) - Der Sozialausschuss befasst sich heute im Rahmen
des Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 mit der Verlängerung der
"Pension für Langzeitversicherte" (abschlagsfreier Pensionsantritt
mit 55/60 Jahren im Rahmen der Langzeitversichertenregelung). Die
Einführung der "Pension für Langzeitversicherte" war ein politischer
Meilenstein unter Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel. Deren
Verlängerung ist nun ein weiterer sozialpolitisch wichtiger Schritt.
Das stellte heute, Mittwoch, ÖVP-Sozialsprecher Abg. Werner Amon
fest. Der neue Ausdruck "Pension für Langzeitversicherte" für den
bisher gebräuchlichen, aber unzutreffenden Begriff "Hacklerregelung"
wurde auf Initiative von Werner Amon gesetzt. Natürlich gebe es im
Sozialbereich noch viel zu tun, aber diese Regierung hatte einen
guten Start, wies der Sozialsprecher auch auf die Novelle des
Bundespflegegeldgesetzes hin. ****

Um in das Pensionssystem weitere soziale Komponenten einfließen zu
lassen, wird die "Pension für Langzeitversicherte" bis 2010
verlängert. Der einmal erworbene Anspruch auf Schwerarbeitspension
soll nicht mehr verloren gehen können. Darüber hinaus wird der
bisherige "doppelte Abschlag" bei der Inanspruchnahme der
Korridorpension im Übergangsrecht gemildert, sodass es im Ergebnis zu
einer Halbierung des bisherigen Abschlages kommt. Im Entwurf ist auch
vorgesehen, dass der "ungedeckelte" - nicht durch die
Verlustobergrenze im Rahmen der Vergleichsberechnung mit dem
Pensionsrecht zum 31. Dezember 2003 geschützte - Abschlagsteil
("Korridorabschlag") von 0,35 auf 0,175 Prozent pro Monat des
Pensionsantritts vor der Erreichung des auslaufenden
Frühpensionsalters gesenkt wird. Damit will man eine rückwirkende
Entschärfung jener möglichen Verluste erreichen, die Angehörige
bestimmter Jahrgänge bei einem Pensionsantritt mit 62 Jahren haben
konnten.

Weiters wird bei den für das Pensionskonto relevanten
Kindererziehungszeiten in Hinkunft von einer wertgesicherten
Beitragsgrundlage ausgegangen. Im Zusammenhang mit der Neubewertung
der Kindererziehungszeiten wird geringfügig beschäftigten
kindererziehenden Personen die Möglichkeit zur Selbstversicherung in
der Kranken- und Pensionsversicherung eingeräumt. Die Bestimmungen
über die Anmeldung vor Arbeitsantritt, die auch zweistufig als
"Avisomeldung" und "Vollmeldung" vorgenommen werden kann, sollen
bundesweit mit 1. Jänner 2008 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt
sollen auch fallweise beschäftigte Personen vor Arbeitsantritt zur
Sozialversicherung angemeldet werden müssen.

Die Maßnahmen im Pensionsrecht bezeichnete Amon als "gute
Weiterentwicklung" auf Basis eines abgesicherten und finanzierbaren
Pensionssystems. - Vom Ziehen von angeblichen Giftzähnen könne nicht
die Rede sein, so der Abgeordnete.

Hausbetreuungsgesetz führt zu mehr Rechtssicherheit

Positiv sieht Amon auch das Hausbetreuungsgesetz, das Minister Dr.
Martin Bartenstein mit Minister Erwin Buchinger verhandelt hat. "Das
Modell führt zu Legalität und Rechtssicherheit in arbeitsrechtlicher
Hinsicht." Für die Finanzierung müsse nun Sozialminister Erwin
Buchinger Sorge tragen.
(Schluss)

Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel. 01/40110/4432
http://www.oevpklub.at

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