Wien (OTS) - Entgegen der Mitteilung der bwin Interactive
Entertainment AG vom 22.5.2007 wies das Handelsgericht Wien
keineswegs die von der Omnia Communication-Centers GmbH gegen die
bwin Interactive Entertainment AG eingebrachte Klage wegen des
Anbietens von Online-Glücksspielen ohne österreichische Konzession
ab. Ausschließlich aus formalen Gründen gab das Handelsgericht Wien
dem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung der Omnia
Communication-Centers GmbH gegen die bwin Interactive Entertainment
AG nicht statt. Das Handelsgericht Wien gelangte beim Aufruf der
Website der Omnia Communication-Centers GmbH nicht zu dem
Geschicklichkeits- und Unterhaltungsspielangebot unter
www.zaster.com. "Nach unseren Informationen und Recherchen war die
Website durchgehend online. Warum das Gericht die Website nicht
finden konnte, ist uns derzeit nicht nachvollziehbar" betonte die
Omnia Communication-Centers GmbH. "Wir sind auch überrascht, dass das
Gericht darauf verzichtete, die von uns angebotenen Zeugen zum
Bestehen unseres Unternehmens anzuhören" so Omnia weiter.
Da das Unternehmen laufend online war, weiterhin operativ tätig
ist und das Handelsgericht Wien auch keine inhaltliche Entscheidung
traf, wird die Omnia Communication-Centers GmbH selbstverständlich
Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Handelsgerichtes Wien
einbringen. Die Klage selbst ist durch die Entscheidung des
Handelsgerichtes Wien über die einstweilige Verfügung keineswegs
beeinträchtigt, sie ist natürlich nach wie vor anhängig", so die
Omnia Communication-Centers GmbH abschließen.
Rückfragehinweis:
Omnia Communication-Centers GmbH, Neubaugasse 68, 1070 Wien,
Tel.: 526 69 41;
rechtliche Rückfragen an Mag. Georg Streit,
pA Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH,
Tel.: 521 75 0, E-Mail office@h-i-p.at
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