- 21.05.2007, 14:43:09
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Plassnik: "Europarat ist menschenrechtliches Gewissen unseres Kontinents"
Arbeitstreffen der Außenministerin mit dem Kommissar für Menschenrechte des Europarats
Wien (OTS) - "Seit bald 6 Jahrzehnten ist der Europarat tragende
Säule der europäischen Rechts- und Wertegemeinschaft. Er ist
sozusagen das menschenrechtliche Gewissen unseres Kontinents." Das
sagte Außenministerin Ursula Plassnik anlässlich ihres Gesprächs mit
dem Kommissar für Menschenrechte des Europarates, Thomas Hammarberg.
"Die Expertise und Empfehlungen des Menschenrechtskommissars sind
wertvolle Orientierungshilfe und Ansporn."
Plassnik ließ sich über den kürzlich in Tschetschenien
stattgefundenen Besuch des Kommissars umfassend informieren. Zum
Thema Dialog der Religionen erläuterte die Außenministerin ihre
Initiativen und ihren besonderen Fokus auf Jugendliche und Frauen,
wie etwa die Internationale Konferenz "Muslimische Jugendliche und
Frauen im Westen", die sie am 15. Mai in Salzburg eröffnete. Thomas
Hammarberg seinerseits informierte über seine Gespräche mit
muslimischen Gemeinden in der Ukraine sowie seinen bevorstehenden
Besuch in Bosnien und Herzegowina.
Plassnik und Hammarberg sprachen auch über die Stärkung der
europäischen und internationalen Menschenrechtsarchitektur. "Neben
dem Europarat und seinen Überwachungseinrichtungen besteht mit der
Europäischen Agentur für Grundrechte (EGRA) seit 1. März ein
Kompetenzzentrum für Grundrechtsfragen in Bezug auf EU-Recht." Um das
Potential beider Institutionen voll auszuschöpfen, ist eine enge
Zusammenarbeit zwischen der EGRA und dem Europarat vorgesehen. Die
Gesprächspartner stimmten überein, dass die EGRA ein breites Mandat
brauche.
"Es ist unser dauerndes Bemühen, den Menschenrechtsschutz in
Österreich auf hohem Niveau zu halten und weiter zu verbessern. Dabei
arbeitet die Bundesregierung in enger Zusammenarbeit mit der
Zivilgesellschaft", so Plassnik.
Hammarberg betonte im Gespräch mit der Außenministerin, dass im
Zuge der im Regierungsprogramm vorgesehenen Vorbereitung einer
Verfassungsreform eine weitere Stärkung des Menschenrechtsschutzes
angestrebt werden solle. Dazu könne er Expertise einbringen.
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