• 21.05.2007, 12:06:52
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  • OTS0138 OTW0138

AK geht geplante Vorratsdatenspeicherung zu weit

Datenschutz-Sicherheit muss für VerbraucherInnen bestehen bleiben

Wien (OTS) - Die geplante Novelle zum Telekommunikationsgesetz
über die Speicherung von Daten auf Vorrat in Österreich schießt über
das EU-Ziel hinaus, kritisiert die AK in ihrer Stellungnahme zum
Gesetzesentwurf, dessen Begutachtungsfrist heute, Montag, endet. "Der
Aufwand für das Anlegen so riesiger Vorratsdatenbanken ist enorm,
könnte letztendlich die Konsumenten teuer kommen und greift zu weit
in ihre Privatsphäre ein" warnt AK Konsumentenschützerin Daniela
Zimmer. Obwohl sich die EU auf schwere Delikte, z.B. Terrorismus,
beschränkt, sollen laut Novelle in Österreich auch Vorratsdaten von
Bürgern bei Vergehen mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe von
Behörden abgerufen werden können. "Das birgt für unbescholtene
Telekomnutzer die Gefahr, Teil behördlicher Ermittlung zu werden, nur
weil sie zufällig auf Listen als Angerufene aufscheinen", so Zimmer.
Die AK verlangt eine schonendere Umsetzung der EU-Richtlinie.

Die EU-Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten
soll die Verfolgung von Verbrechen erleichtern und muss großteils bis
September 2007, für Internet- und Maildaten bis 2009 in Österreich
umgesetzt werden und wird nun mit der Novelle zum
Telekommunikationsgesetz umgesetzt. Demnach müssen Telefon-,
Mobilfunkanbieter und Internetprovider künftig Daten der Kunden sechs
Monate lang aufheben: also wer mit wem, wann, wie lange telefoniert
hat sowie der Standort von Handy-Anrufern und der Ursprung und das
Ziel einer Internetverbindung. Mit richterlichem Beschluss können
Behörden auf die Daten zugreifen. Die bisherige Datenschutzgarantie,
dass Verkehrsdaten nach der Verbindung oder Entgeltabrechnung sofort
gelöscht werden, fällt damit.

"Der Gesetzesentwurf beschränkt sich nicht auf das von der EU
vorgegebene Minimum", sagt Zimmer. Denn die Richtlinie dient
ausdrücklich dem Zweck, mittels Datensammlung die Aufklärung schwerer
Straftaten, vor allem im Bereich organisierter Kriminalität und
terroristischer Akte zu erleichtern. Was darunter zu verstehen ist,
überlässt sie den Mitgliedsländern. Obwohl die Richtlinie den
Anwendungsbereich damit auf besonders schwere Delikte beschränkt,
nennt der Entwurf auch die Verfolgung von bloßen Vergehen, die mit
mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind, als Zweck des
Vorratspeicherns. "Dadurch werden die Daten auch völlig
unbescholtener Telekom- und Internetnutzer künftig deutlich mehr als
von der EU vorgeschlagen der Gefahr ausgesetzt, Teil behördlicher
Ermittlungen zu werden, nur weil sie zufällig auf irgendwelchen
Listen als Angerufene aufscheinen", kritisiert Zimmer. Mit Blick auf
den Anlass der Richtlinie - Terrorakte in London und Madrid - sollten
sich auch solche Eingriffe in die Privatsphäre in Österreich auf
wirklich schwere Straftaten beschränken.

Die Betreiber warnen auch vor den Kosten der Einführung von
Vorratsdatenbanken - Kosten, die letztlich die Konsumenten treffen.
Da ohnehin zum Nachteil für Telekom- und Internetkunden bisherige
Datenschutzgarantien fallen, muss mit Regeln zum Aufwandsersatz
verhindert werden, dass zusätzlich auch die Kosten auf KonsumentInnen
abgewälzt werden.

Rückfragehinweis:

Doris Strecker
   AK Wien Kommunikation
   tel.: (+43-1) 501 65-2677
   tel.: (+43)664 845 41 52
   mailto:[email protected] 
   wien.arbeiterkammer.at

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