• 17.05.2007, 12:12:52
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  • OTS0045 OTW0045

Merkur-Treuhand entgegnet auf Vorwürfe von Dr. Hans-Peter Martin

Wien (OTS) - Wir, Dr. Roman Thunshirn und Mag. Marlis
Steinwandtner, als Geschäftsführer und Partner der Merkur-Treuhand
Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsges.mbH, sehen uns
veranlasst, zu verschiedenen Aussagen des Hrn. Dr. Hans-Peter Martin
Stellung zu nehmen, wobei wir uns jedoch aufgrund unserer
berufsrechtlichen Verschwiegenheitsverpflichtung, die auch
strafrechtliche Relevanz hat, medial nur sehr eingeschränkt gegen
Vorwürfe zur Wehr setzen können.

Daher dürfen wir nur bestätigen, dass Hr. Dr. Martin durch uns
betreut wurde und Angaben zum Auftragszeitraum machen. Wir dürfen
aber nicht bekannt geben, was der Grund für die Beendigung unserer
Tätigkeit war. Auch zu bereits öffentlich bekannten Tatsachen, die
das Mandatsverhältnis betreffen, dürfen wir keine Stellung nehmen.
Daher sind wir gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten, also
insbesondere Klage gegen Hrn. Dr. Martin einzubringen, um einen
weiteren Schaden, welcher durch seine Äußerungen entsteht und schon
entstanden ist, zu vermeiden.

Im Folgenden nehmen wir daher soweit Stellung, als uns dies unsere
Verschwiegenheitsverpflichtung erlaubt.

1. Merkur Treuhand war von Hrn. Dr. Martin von 1996 an mit der
steuerlichen Vertretung beauftragt. Das Vollmachtverhältnis wurde mit
7. Mai 2001 gelöst. Wir waren ab diesem Datum nicht mehr für ihn
tätig, sondern haben lediglich den Akt abgeschlossen.

2. Merkur Treuhand war von Hrn. Dr. Martin beginnend mit 6.9.1999
bis 28.2.2001 zusätzlich auch mit der Tätigkeit als sog.
"Selbsteintretender Dritter" beauftragt, Herr Dr. Martin irrt, wenn
er behauptet, das Europäische Parlament wäre unser Auftraggeber
gewesen. Dementsprechend kann uns nur Hr. Dr. Martin von unserer
Verschwiegenheitsverpflichtung umfassend entbinden und so die
Möglichkeit geben, tatsächlich gegen die seinerseits in der
Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe Stellung zu nehmen.

3. Der "Selbsteintretende Dritte" hat die Aufgabe, die vom
Parlament der Europäischen Union einem Abgeordneten gewährte
Sekretariatszulage unter Berücksichtigung der nationalen
Rechtsvorschriften an die durch den Abgeordneten benannten
Mitarbeiter abzurechnen und auszubezahlen. Diese Abrechnungsstelle
ist bei der Abrechnung - ungeachtet dessen dass ihr Auftraggeber der
Abgeordnete und nicht das Parlament ist - an die Vorgaben und
Regelungen, welche das Europäische Parlament hierzu erlassen hat,
gebunden.

4. Der Abgeordnete darf jederzeit einen neuen Selbsteintretenden
Dritten benennen oder die Abrechnung selbst führen. Unsere Tätigkeit
als Selbsteintretender Dritter wurde mit 28.2.2001 beendet.

5. Unsere Arbeiten in Zusammenhang mit dem erteilten Mandat haben
wir mit der berufsüblichen Sorgfalt, genauestens und gewissenhaft und
in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Europäischen Parlaments
durchgeführt.

6. Den Vorwurf von Herrn Dr. Martin einer unkorrekten oder auch
nur mit Formfehlern behafteten Abrechnung (siehe dazu Standard,
12.5.2007) weisen wir mit aller Schärfe zurück.

7. Aufgrund des öffentlichen Interesses an der Causa übermitteln
wir unsere versiegelten Akte "Dr. Hans Peter Martin" zur weiteren
Aufbewahrung an die Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

8. Herr Staatsekretär Dr. Christoph Matznetter war bis zum März
2005 (Datum der Firmenbucheintragung) Partner und Geschäftsführer der
Merkur Treuhand.

9. Die Aussagen des Hrn. Dr. Martin schädigen den Ruf unserer
Kanzlei, sodass wir entsprechende rechtliche Schritte eingeleitet
haben.

MERKUR TREUHAND

Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsges.m.b.H.

Dr. Roman Thunshirn Mag. Marlis Steinwandtner

Rückfragehinweis:
Mag. Marlis Steinwandtner/Dr. Roman Thunshirn
Merkur-Treuhand Wirtschaftstreuhand- und SteuerberatungsgmbH
mailto:sme.merkur@eurodefi.at oder mailto:tr.merkur@eurodefi.at

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