• 15.05.2007, 10:15:39
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AK Test Fitnessstudios: Vertragsklauseln nicht "gesetzesfit"!

Pro Vertrag durchschnittlich zwei gesetzwidrige Klauseln - AK hat abgemahnt

Wien (OTS) - Die AK warnt vor gesetzwidrigen Klauseln in Verträgen
mit Fitnessstudios. Ein aktueller AK Test bei neun Fitnessstudios
zeigt: Alle hatten gesetzwidrige Bestimmungen in ihren Verträgen -
pro Vertrag durchschnittlich zwei. "Wir prüfen laufend Verträge von
Fitnessstudios, wenn wir abmahnen oder klagen, hat das
Signalwirkung", sagt AK Konsumentenschützer Robert Mödlhammer. Daher
wurden etwa bei den neu überprüften Verträgen Klauseln über
stillschweigende Vertragsverlängerungen meist richtig formuliert.
Dennoch wurden neuerlich 55 rechtswidrige Klauseln gefunden. Die AK
hat bereits zwei Fitnesscenter abgemahnt.

"Wir fanden in allen neun untersuchten Fitnessstudio-Verträgen
gesetzwidrige Klauseln zum Nachteil der Konsumenten", erläutert
Mödlhammer. Insgesamt wurden 136 Klauseln geprüft, 55 waren
rechtswidrig, wobei eine Klausel mehrfache Gesetzesverstöße
beinhalten kann. Im Schnitt fand die AK pro Vertrag zwei
unrechtmäßige Bestimmungen - im besten Formular eine, im
schlechtesten elf ungesetzliche Klauseln. Die Bestimmungen verstoßen
gegen das Konsumentenschutzgesetz und das Allgemeine Bürgerliche
Gesetzbuch.

So kommt beispielsweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
noch immer der rechtwidrige Haftungsausschluss vor. Das Studio haftet
somit nicht für Verletzungen und Gesundheitsschäden, aber auch nicht,
wenn etwa Kleidung oder Wertsachen wegkommen. Das widerspricht dem
Konsumentenschutzgesetz. "Bei Körperverletzungen ist ein
Haftungsausschluss unzulässig, bei sonstigen Schäden kann die Haftung
nur im Fall einer leichten Fahrlässigkeit des Kunden ausgeschlossen
werden", sagt Mödlhammer.

Auch die Zahlungsverzug-Klausel ist nach dem
Konsumentenschutzgesetz nicht erlaubt. Demnach kann das Studio
beliebig hohe Mahnspesen und Eintreibungskosten verlangen. "Die
Kosten müssen aufgeschlüsselt werden, angemessen und notwendig sein",
stellt Mödlhammer fest.

Die AK hat bereits in den Vorjahren Verträge von Fitnessstudios
unter die Lupe genommen und Abmahnungen durchgeführt. Derzeit läuft
eine Klage. Der aktuelle AK Test zeigt: Nach den letzten
Überprüfungen wurden manche Klauseln in den neu überprüften Verträgen
so verändert, dass sie gerade noch rechtlich zulässig sind. Rechtlich
problematische Regelungen, z.B. die Bindungsfristen ohne Recht zur
Kündigung, werden zunehmend erst bei Vertragsabschluss eingefügt,
wodurch die Zulässigkeit der Bindungsfrist schwer zu überprüfen ist.
Lediglich Vereinbarungen über stillschweigende automatische
Vertragsverlängerungen wurden überwiegend den gesetzlichen
Bestimmungen angepasst.

SERVICE: Die Untersuchung finden Sie im Internet unter
wien.arbeiterkammer.at

Rückfragehinweis:

Doris Strecker
   AK Wien Kommunikation
   tel.: (+43-1) 501 65-2677
   tel.: (+43)664 845 41 52
   mailto:[email protected] 
   wien.arbeiterkammer.at

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