- 11.05.2007, 08:48:39
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ÖAAB-Gajdosik: Ältere Arbeitnehmer können die "Geld-zurück-Garantie" aus dem Arbeitslosenversicherungsbeitrag zurückfordern
Betrag macht mitunter fast ein komplettes Monatseinkommen aus!
Wien (ÖAAB) - "Die Menschen sollen sich ihr Geld zurückholen",
fordert der Vorsitzende der Fraktion ÖAAB/Christliche Gewerkschafter
in der Wiener Arbeiterkammer, Alfred Gajdosik. Ein Urteil des
Verwaltungsgerichtshofes vom 20. Dezember 2006 befreit nämlich
vollversicherte männliche Arbeitnehmer ab Vollendung des 56.
Lebensjahres nachträglich vom Arbeitslosenversicherungsbeitrag.
Ein Arbeitnehmer, der in der Zeit vom 1.1.2004 bis jetzt sein 56.
Lebensjahr vollendet hat - betroffen sind vollversicherte Männer der
Geburtsjahrgänge vom 1.1.1946 bis 31.12.1951 - hat Anspruch auf
Rückerstattung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages.
Der Betrag, der dabei anfällt, macht nach Berechnungen der
Arbeiterkammer bei einem Bruttoeinkommen von 1.500 Euro (14 Mal
jährlich) für einen Zeitraum von 2 Jahren 1.260 Euro und somit fast
ein volles Monatseinkommen aus. "Das Geld liegt in diesem Falle
buchstäblich auf der Straße, es muss von den Betroffenen nur
beansprucht werden", betont Gajdosik.
Die Vorgangsweise für die Rückerstattung des
Arbeitslosenversicherungsbeitrages hängt davon ab, ob betroffene
Arbeitnehmer noch beim selben Dienstgeber beschäftigt sind oder
nicht.
- Bei noch laufend im Betrieb Beschäftigten muss der Dienstgeber
einen Antrag auf Rückerstattung beim zuständigen
Sozialversicherungsträger (GKK, BVA, ua) einbringen und den
rückverrechneten Dienstnehmeranteil bei der nächsten Lohn- oder
Gehaltszahlung auszahlen.
- Dienstnehmer, die nicht mehr beim selben Arbeitgeber sind oder im
relevanten Zeitraum bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt waren,
müssen selbst einen Antrag auf Rückerstattung beim zuständigen
Sozialversicherungsträger (GKK, BVA, ua) stellen.
"Mehrere Millionen Euro liegen für Wiener Arbeitnehmer zur Abholung
bereit. Wir werden diesen Menschen unsere Hilfe bei der
Antragstellung auf alle Fälle anbieten", so der Fraktionsobmann
abschließend.
Rückfragehinweis:
ÖAAB-Landesgruppe Wien
Tel.: (01) 40143/230
www.oeaab.at/wien
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