• 10.05.2007, 14:10:20
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KO Scheuch: Neuer Platz in Klagenfurt - Prüfantrag an Rechnungshof im Landtag eingebracht

Bundesrechnungshof soll Umbau des Neuen Platzes auf Zweckmäßigkeit und Kosten überprüfen

Klagenfurt (OTS) - "Wir haben heute im Landtag einen Antrag
eingebracht, dass die Vorgänge rund um die Sanierung des Neuen
Platzes in Klagenfurt vom Bundesrechnungshof überprüft werden. Wir
man hört, soll es zahlreiche Ungereimtheiten gegeben haben. Daher
fordert das BZÖ eine lückenlose Aufklärung aller Vorgänge rund um
Ausschreibung und Vergabeverfahren. Außerdem ist zu hinterfragen,
warum die Kosten für den Umbau derart hoch sind und wie die Sanierung
der Tiefgarage finanziert wird. Die Tiefgarage befindet sich in
Privatbesitz. Trotzdem wird ein großer Teil der Bauarbeiten für die
Sanierung dieser Tiefgarage unterhalb des Neuen Platzes aufgewendet.
Es ist zu prüfen, inwieweit öffentliche Gelder zur Sanierung der
Garage verwendet werden", sagt der freiheitliche BZÖ-Klubobmann LAbg.
Ing. Kurt Scheuch.

Scheuch ist überzeugt, dass die Überprüfung durch den Rechnungshof
viele Missstände aufdecken wird. Es werde sich zeigen, dass sich in
Klagenfurt rund um die Sanierung des Neuen Platzes ein wahrer Sumpf
aufgetan habe "Früher einmal hat der Lindwurm im Sumpf gehaust. Jetzt
ist der Sumpf zum Lindwurm zurückgekehrt", so Scheuch.

Im Folgenden wird der Antrag der Freiheitlichen in Kärnten-BZÖ im
vollen Wortlaut veröffentlicht:

Überprüfung der Neugestaltung des Neuen Platzes in Klagenfurt durch
den Bundesrechnungshof

Antragsteller: KO Ing. Scheuch, 1.Präs.Lobnig, DI Gallo, 3.Präs
Dr.Strutz, Warmuth, Stark, Trettenbrein, Zellot, Mag.Ragger,
Gritsch, Mag.Knicek, Mag.Trodt-Limpl, Rossmann

Die unterfertigten Abgeordneten verlangen gemäß Art. 72 K-LVG in
Verbindung
Mit Art. 127 Abs.7 B-VG eine Überprüfung der Landeshauptstadt
Klagenfurt hinsichtlich der Sanierung des Neuen Platzes durch den
Bundesrechnungshof.

Insbesondere sind folgende Punkte zu überprüfen:

• Die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Ausschreibung.
• Die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit des Vergabeverfahrens.
• Die ordnungsgemäße Variantenwahl - Nachprüfung der abgegebenen
Angebote, Prüfung der Angebotssummen, Prüfung der Gesamtsummen und
der bei der Anbotseröffnung zu verlesenen Variantensummen gemäß dem
Bundesvergabegesetz 2006.
• Die widmungsgemäße Verwendung von öffentlichen Geldern zur
Sanierung der sich im privaten Besitz befindlichen Tiefgarage unter
dem Neuen Platz.
• Abklärung inwieweit die Platzsanierung sich durch die Sanierung
der Tiefgarage verteuert und ob die öffentliche Hand für eine dadurch
entstehende Kostenerhöhung aufkommen muss.
• Die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des verwendeten Steines
für die Neupflasterung und Prüfung einer etwaigen Monopolstellung des
Steinlieferanten.
• Die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der bereits in den
letzten Jahren erfolgten Sanierungen.
• Inwieweit Schäden am Neuen Platz durch von der Stadt bewilligte
Veranstaltungen verursacht und verschuldet wurden.
• Der wirtschaftliche Schaden durch die großräumige Absperrung der
Baustelle für viele Monate.

Begründung

Der Neue Platz ist der historische Mittelpunkt von Klagenfurt.
Rechtzeitig vor Beginn der Fußballeuropameisterschaft in Klagenfurt
soll der Neue Platz im neuen Glanz erstrahlen. Aus diesem Grund wird
der Platz nunmehr generalsaniert.

Für große öffentliche Aufregung sorgen dabei die hohen
Sanierungskosten von 8,8 Millionen Euro. Dies obwohl es in den
vergangenen Jahren immer wieder Sanierungsarbeiten am Neuen Platz
gegeben hat. Von der Stadt bewilligte Großveranstaltungen am Platz
haben aber offenbar zu immer neuen Schäden geführt.

Bei der Ausschreibung gab es ein so genanntes Variantenverfahren. Es
gilt zu prüfen ob dabei alle Bestimmungen der Vergabegesetze
eingehalten wurden. So ist bei der Vergabe eine Verlesung der
Varianten unverzichtbar.

Beim geforderten Stein für die Pflasterung sind Zweckmäßigkeit und
die Kosten zu prüfen.

Durch die Sperre des gesamten Platzes während der Bautätigkeit gibt
es massive Proteste der Wirtschaft. Es kommt zu nicht verantwortbaren
Geschäftsverlusten der umliegenden Kaufmannschaft.

Ein großer Teil der Bauarbeiten wird für die Sanierung der sich im
privaten Besitz befindlichen Tiefgarage unterhalb des Neuen Platzes
aufgewendet. So soll die Garage undicht sein. Es ist zu prüfen
inwieweit öffentliche Gelder zur Sanierung der Garage verwendet
werden. Dabei ist auch zu untersuchen ob die Sanierung der Tiefgarage
Auswirkungen auf die Kosten für die Oberflächensanierung des Neuen
Platzes hat und ob diese Kosten von der öffentlichen Hand zu tragen
sind.

Rückfragehinweis:
Freiheitlicher Landtagsklub
Tel.: (0463) 513 272

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FLK

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