• 03.05.2007, 16:37:55
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Wolf-Anwalt Zanier: "Rechtsstaatliche Prinzipien bleiben auf der Strecke!"

Ausschuss-Verfahrensanwalt soll für ein faires Verfahren sorgen

Wien (OTS) - "Ich weise die heute dezidiert ausgesprochene
Unterstellung der falschen Zeugenaussage gegen meinen Mandanten,
Herrn Generalmajor Mag. Erich Wolf, durch ein SPÖ-Mitglied des
Untersuchungsausschusses auf das Schärfste zurück. Für meinen
Mandanten muss auch für parlamentarische Abgeordnete die
Unschuldsvermutung gelten. Ich fordere nun den Verfahrensanwalt des
Ausschusses mit Nachdruck auf, nicht nur während einer Sitzung,
sondern auch außerhalb des Ausschusses für ein faires Verfahren zu
sorgen", stellt Rechtsanwalt Dr. Hanno Zanier, Vertreter des
vorläufig suspendierten Air-Chiefs Mag. Erich Wolf, in einer
Aussendung fest.

"Wertungen und Unterstellungen in Presseaussendungen bzw.
Homepages lassen den Ausschuss in einem Licht der Voreingenommenheit
erscheinen. Diese Institution darf nicht dazu missbraucht werden,
politische Wunschziele zu verfolgen. Die Prinzipien der
Rechtsstaatlichkeit, der Unvoreingenommenheit und der
Unschuldsvermutung bleiben gegenüber meinem Mandanten auf der
Strecke. Einzelne Abgeordnete setzen mit dem Wissen ihrer Immunität
diese Grundsätze aufs Spiel", so Zanier abschliessend.

Rückfragehinweis:
Rechtsanwalt Dr. Hanno Zanier
Tel.: 0664 / 3222 544

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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