- 02.05.2007, 10:23:01
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Umweltorganisationen warnen: Weniger statt mehr Haftung bei Umweltschäden durch neues Gesetz!
Ministerrat darf Verursacherprinzip nicht aufweichen, Verursacher von Umweltschäden müssen voll zur Verantwortung gezogen werden.
Wien (OTS) - Anlässlich der für heute erwarteten Entscheidung im
Ministerrat über die Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie der EU
warnen die in der Plattform ÖKOBÜRO organisierten
Umweltorganisationen GLOBAL 2000 und Greenpeace CEE vor einer
Aufweichung der Haftung bei Umweltschäden. Die Organisationen fordern
mehr statt weniger Haftung für Umweltschäden. "Umweltschäden sind
keine Bagatell-Delikte deshalb müssen die Umweltsünder zur
Verantwortung gezogen werden und voll und ganz für den von ihnen
verursachten Schaden haften. Es ist ein Skandal erster Güte, dass das
Umweltmusterland Österreich hier laxe Bestimmungen einführen will",
empören sich die Organisationen. Im Zuge der Umsetzung der
Umwelthaftungsrichtlinie der EU soll ein Bundes-Umwelthaftungsgesetz
erlassen werden. In diesem plant Umweltminister Josef Pröll die
Haftung für Umweltschäden einzuschränken, statt wie von der
Richtlinie vorgesehen, zu erweitern. Diese dem Ministerialentwurf vom
Februar 2007 widersprechende Regelung soll nun vom Ministerrat
beschlossen werden.
Die Haftung der Verursacher für Schädigungen der Umwelt ist das
Lehrbuchbeispiel für die Verankerung des "Verursacherprinzips".
Demnach soll der Schadensverursacher und nicht der Staat, das heißt
die SteuerzahlerInnen, haften, weil die Verursacher durch ihre
Tätigkeit auch die wirtschaftlichen Vorteile dieser Aktivitäten
genießen. "Die Frage des Verschuldens spielt bei dieser Art der
Haftung keine Rolle. Ähnliche Regelungen gibt es seit Jahren im
Produkthaftungsrecht oder etwa bei der KFZ-Haftpflichtversicherung.
Niemand würde heute die Sinnhaftigkeit dieser Regelungen in Frage
stellen", sagt Jens Karg von GLOBAL 2000.
Dennoch plant die Bundesregierung eine verschuldensabhängige
Haftung. Abgesehen davon, dass dies dem Verursacherprinzip
widerspricht, wäre diese Haftung weniger streng als beispielsweise
die dem Grunde nach seit der Monarchie bestehenden
Haftungsbestimmungen nach dem Wasserrecht und vielen anderen
Gesetzen, die eine Haftung des Verursachers auch dann vorsehen, wenn
er nicht "schuldhaft" gehandelt hat. "Durch diese Pläne würden
zahlreiche bestehende Bestimmungen aus verfassungsrechtlicher Sicht
"gleichheitswidrig". Dies hätte zur Folge, dass der
Verfassungsgerichtshof alle bestehenden Gesetze aufheben müsste, die
eine strengere Haftung als die neuen, geplanten Bestimmungen
vorsehen", sagt Thomas Alge vom ÖKOBÜRO.
"Wenn durch den Einsatz von Gentech-Pflanzen Wasser- oder
Bodenschäden auftreten sollten, müsste der Verursacher dafür nicht
haften, wenn er nicht vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.
Vielmehr müsste dann der Staat, also der Steuerzahler, die Kosten für
die Sanierung tragen. Diese Regelung ist absolut inakzeptabel. Jene
Personen, welche diese Risikotechnologie einsetzen wollen, sollen
auch voll für mögliche Schäden haften", stellt Jens Karg von GLOBAL
2000 klar.
Würde durch einen Unfall in einer Chemiefabrik ein Fluss oder das
Grundwasser massiv beeinträchtigt werden, müsste das Unternehmen nur
dann für die Sanierung und Wiederherstellung einstehen, wenn
Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisbar sind. Wiederum müsste der
Steuerzahler die Kosten tragen. "Dadurch wird kein Anreiz geschaffen,
Umweltschäden zu vermeiden und genau das wäre ja der Sinn und Zweck
des Verursacherprinzips" sagt Steffen Nichtenberger von Greenpeace.
Die Umweltorganisationen lehnen daher die Verschlechterung
bestehender Haftungsstandards strikt ab und fordern eine
gewissenhafte Verankerung des Verursacherprinzips im
Bundes-Umwelthaftungsgesetz, wie dies von der
EU-Umwelthaftungsrichtlinie gefordert wird.
Veranstaltungshinweis:
Am Donnerstag den 3. Mai 2007 veranstaltet das ÖKOBÜRO gemeinsam mit
der Bundesarbeitskammer und der MA22 Wiener Umweltschutzabteilung
eine Tagung zur Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie in Österreich:
http://www.oekobuero.at/start.asp?showmenu=yes&fr=&b=424&ID=13375
Rückfragehinweis:
Mag. Thomas ALGE; ÖKOBÜRO, Tel.: 0699/102 95 159, [email protected]
Dipl. Pol. Jens Karg; GLOBAL 2000, Tel.: 0699/14 2000 20, [email protected]
Steffen Nichtenberger; Greenpeace, Tel.: 0664/612 67 03
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