• 30.04.2007, 14:06:01
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  • OTS0173 OTW0173

Hausbetreuungsgesetz - für alle?

Wien (OTS) - Im neuen Hausbetreuungsgesetz wurde festgehalten,
dass es demente Menschen gibt, die Pflegegeld der Stufe 1 oder 2
erhalten und trotzdem (!) eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung benötigen.
Das ist eine wesentliche Feststellung und wir danken jenen
hilfreichen Menschen dafür, die wenigstens schon diesen Tatbestand
wahrgenommen und festgeschrieben haben. Nur - mit diesem Gesetz
konnte man den dementen Menschen in den unteren Pflegegeldstufen
nicht wirklich helfen; denn diese Gruppe bekommt keine Unterstützung.
Im Gegenteil! - sie zahlt kräftig drauf (oder wartet auf die Anzeige
eines rechtsbeflissenen lieben Nachbarn).

Es ist uns bewusst, dass diese 24-Stunden-Betreuung von
Demenzkranken nicht mit der eines Schwerstbehinderten vergleichbar
ist, aber sie ist extrem zeitintensiv und nervenaufreibend. Pflegende
Angehörige erbringen den größten Teil der Pflege gratis und tun dies
gern, solange sie nicht an die Grenzen der Belastbarkeit stoßen.
Diese sind aber ohne Entlastung von außen rasch erreicht. Die
24-Stunden-Pflege mit ausländischen Pflegekräften war für manche
Familien ein guter Notbehelf, da es in Österreich nichts
Vergleichbares gibt.

Mit diesem Hausbetreuungsgesetz wurde für pflegende Angehörige
leider keine ausreichende Lösung gefunden. Hohe Pflegegeldstufe mit
finanzieller Unterstützung ist ein großer Unterschied zu niedriger
Pflegegeldstufe ohne diese Zuzahlung.

Zufrieden sein dürfen aber die Arbeitsrechtler in diesem Land und
die Trägerorganisationen, allerdings tragen beide nun wirklich nicht
die Hauptlast der Pflege.

Rückfragehinweis:
Alzheimer Angehörige Austria
Roswitha Bartsch
Tel.: 0699/112 18184
http://www.alzheimer-selbsthilfe.at

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