- 27.04.2007, 10:09:40
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AK: Bringt neues Gesetz Verschlechterungen bei Umweltschäden?
Wirtschaft will für Schäden aus dem Normalbetrieb künftig nicht mehr haften
Wien (OTS) - Betriebe bei Umweltschäden nicht aus ihrer Haftung
lassen, fordert die AK. Das neue Bundes-Umwelthaftungsgesetz, das am
2. Mai im Ministerrat beschlossen werden soll, soll auf Bestreben der
Wirtschaft klammheimlich verändert werden. Demnach sollen Unternehmen
von Haftungsschäden entbunden werden, die im normalen Betrieb
entstehen. Statt dessen soll hier die öffentliche Hand einspringen.
"Das ist inakzeptabel und wäre ein enormer Rückschritt", sagt AK
Umweltexperte Werner Hochreiter.
Zur Umsetzung der EU-Umwelthaftungsrichtlinie vom April 2004 wird
in Österreich seit einigen Jahren an einem neuen Entwurf gearbeitet.
Die EU-Umwelthaftungsrichtlinie umfasst auch den behördlich
genehmigten Normalbetrieb, also nicht nur Ausnahmesituationen,
beispielsweise Störfälle. Sie erlaubt aber Mitgliedsstaaten, den
Normalbetrieb aus der Haftung auszunehmen. Das Umwelthaftungsgesetz
dient der Umsetzung dieser EU-Umwelthaftungsrichtlinie und hätte im
kürzlich vom Umweltminister vorgelegten Begutachtungsentwurf vor
allem bei der Konkretisierung der - schon bisher bestehenden -
Haftung Fortschritte gebracht. Darin waren keine Ausnahmen für den
Normalbetrieb enthalten. Nun plant aber der Umweltminister, die
Haftungsausnahme auf Betreiben der Wirtschaft ohne jede Begutachtung
doch in den Entwurf aufzunehmen.
"Damit würde dieses Gesetz keinen Fortschritt, sondern im
Gegenteil einen Rückschritt um ein Jahrhundert bringen", kritisiert
Hochreiter. Denn schon im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch der
K&K-Monarchie und in der Gewerbeordnung gibt es Regelungen, wonach
Unternehmen auch für Schäden haften, die im normalen Betrieb, der
behördlich genehmigt wurde, entstehen.
Bei Schäden für den Normalbetrieb oder für deren Sanierung soll
nun nach den neuen Vorschlägen der Wirtschaft nicht das Unternehmen,
sondern der Staat zahlen, auch wenn kein behördliches Verschulden
vorliegt. "Damit würde das Verursacherprinzip ausgehebelt und durch
das Gemeinlastprinzip ersetzt", warnt Hochreiter.
Die AK lehnt diese geplante Änderung strikt ab: "Die neuen Regeln
wären auch gleicheitswidrig, weil sie nur für große Anlagen gelten
sollen", sagt Hochreiter.
Rückfragehinweis:
Doris Strecker AK Wien Kommunikation tel.: (+43-1) 501 65-2677 tel.: (+43)664 845 41 52 mailto:[email protected] wien.arbeiterkammer.at
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