- 19.04.2007, 11:25:13
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Wien-Mitte - BV Stv. Zabrana: "Letzte kleine Änderungsanträge am Projekt wurden vom Bezirk genehmigt"
Wien (SPW-K) - Das Bauprojekt Wien-Mitte hat gestern Abend den
Bezirksbauausschuss passiert. Mit den Stimmen von SPÖ und FPÖ wurden
einige Paragraph 69-Ausnahmen - unwesentliche Abweichungen vom
Bebauungsplan - beschlossen. "Insgesamt sind ein Prozent der
Gesamtfläche bzw. der Gesamtkubatur betroffen. Letztlich ergeben die
Änderungen weniger Fläche und Kubatur, als in der Flächenwidmung
genehmigt ist", erklärt der Vorsitzende des Bezirksbauausschusses und
SP-Bezirksvorsteher Stellvertreter DI Rudolf Zabrana.
"Mit der maßvollen Umplanung steht das Projekt sicher 'auf
Schiene' - entspricht vorbildlich den Vorgaben des Weltkulturerbes
und bietet Einkaufsmöglichkeiten für die Pendler. Im Vergleich zur
Landstraßer Galleria mit 25.000 Quadratmetern Verkaufsfläche nimmt
sich Wien-Mitte eher bescheiden aus und bietet auch Chance, mit
abgestimmten Adaptierungen die Funktionalität einer Markthalle als
Nahversorgungsstandort tatsächlich zu retten", erklärt Zabrana. Die
selbsternannten "Retter der Markthalle" böten keine nachhaltige
Sicherung des Standorts, außer dem Wunsch nach "alles muss bleiben so
wie es ist" auf Kosten der Steuerzahler, ergänzt der
Bezirksbauauschussvorsitzende. "Dem Baubeginn im Spätsommer 2007
steht nach 17 Jahren Planungsvorlauf nun nichts mehr im Weg!"
Die Grünen und die ÖVP haben ihre Einwände weder sachlich noch
rechtlich begründet. Die Grünen haben sich auf ihren allgemeinen
Standpunkt "keine Paragraph 69-Ausnahmen bei Neubauten" einbetoniert.
"Dabei sind es gerade die Grünen, die immer wieder architektonisch
interessante Lösungen fordern, die aber ohne dem Paragraph 69 nicht
machbar wären", weist Zabrana auf den grünen Zweispalt hin.
Die ÖVP habe sich sowieso von jeglicher objektiver Argumentation
verabschiedet und zieht sich auf den trotzigen Standpunkt "ohne
Erhaltung der Markthalle keine Genehmigung für Wien-Mitte" zurück,
erklärt Zabrana. "Völlig zusammengebrochen ist die Argumentation der
angeblichen Ausweitung der Geschäftsflächen über die genehmigte
Widmung: von den gewidmeten 31.900 Quadratmeter werden trotz
Paragraph 69-Ausnahmen nur 15.427 Quadratmeter als Geschäftsflächen
genutzt - also ziemlich genau die Hälfte des Möglichen", erklärt DI
Rudolf Zabrana. (Schluss)
Rückfragehinweis:
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