Feststellungsbescheid als Instrument für Reiche und Mächtige
Wien, 12-04-2007 (fpd) - Zu den Aussagen von SPÖ-Mandatar
Valentin, der in Sachen Fluglärm wie gewohnt den
Beschwichtigungshofrat gibt, merkt FPÖ-Fluglärmsprecher LAbg. Toni
Mahdalik an, dass die NÖ-Landesregierung bei Feststellungsbescheiden
über die Notwendigkeit von Umweltverträglichkeitsprüfungen nicht
immer so nonchalant agiert wie beim gigantomanischen Ausbau des
Flughafens.
Ein Beispiel: Die damals seit Jahren in Planung befindlichen
Sanierungsarbeiten am March-Schutzdamm wurden durch das mit
Feststellungsbescheid der NÖ Landesregierung vom 28. August 2002
festgelegte Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren maßgeblich
verzögert. Das Ergebnis: Die Jahrhundertflut im Jahr 2006 nach einem
Dammbruch bei Jedenspeigen mit Hunderten Häusern unter Wasser und
Schäden im Ausmaß von fast 100 Mio. Euro.
Eine wichtige Dammsanierung um rund 18 Mio. Euro wurde also mit einem
Feststellungsbescheid für die Notwendigkeit einer
Umweltverträglichkeitsprüfung blockiert, während der Flughafen
unbehindert von einer lästigen UVP alleine 400 Mio. Euro für den
riesigen, neuen Terminal "Skylink" verbauen kann.
Derartige Feststellungsbescheide dürften offenbar nach dem Motto "Wer
zahlt, schafft an" je nach Einfluss und Finanzkraft der dahinter
stehenden Lobbys ausgefertigt werden und sind damit für die
Wetti-Tant. Wenn sich die SPÖ hinter solchen Bescheiden verschanzt,
dann steht sie weiterhin auf der Seite des Geldes statt an jener der
fluglärmgeplagten Bevölkerung, schloss Mahdalik. (Schluss)am
Rückfragehinweis:
FPÖ-Wien
4000/81747
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