Wien, Österreich (ots/PRNewswire) -
- Ein nahezu 3-jähriger Rechtsstreit mit dem Auktionshaus
Dorotheum kommt jetzt in Wien vor Gericht
Eine amerikanische Frau reist tausende von Meilen, um vor einem
österreichischen Gericht in Wien am Donnerstag zu bezeugen, dass das
renommierte internationale Auktionshaus Dorotheum einen Vertrag über
den Verkauf eines russischen Gemäldes an sie nicht eingehalten hat.
Ihre Klage führt an, dass das Dorotheum den Wert des Gemäldes und die
Umstände des Verkaufs sowohl ihr als auch der Anbieterin gegenüber
falsch dargestellt hat.
"Ich kann nicht verstehen, wie ein international renommiertes
Auktionshaus seinen guten Ruf durch Heimlichkeiten dieser Art
riskieren kann", sagte die Käuferin, Marcia Schieck, aus Rehoboth
Beach, Delaware, die ab Mittwoch in Wien für Interviews zur Verfügung
stehen wird. "Ich kann nur den Schluss ziehen, dass die
Verantwortlichen im Dorotheum gedacht hatten, dass sie sowohl mich
als auch die Anbieterin manipulieren könnten, anstatt einen von ihnen
unterzeichneten, rechtsgültigen Vertrag einzuhalten. Die Anbieterin
arbeitet mit uns zusammen und ist ebenfalls empört und aufgebracht
über das Verhalten des Dorotheums."
Am 17. September 2004 benachrichtigte das Dorotheum Marcia
Schieck, damals wohnhaft in University Park, MD, dass sie die Auktion
für das Gemälde mit dem Titel "Portrait of a Lady" ("Portrait einer
Dame") für den Auktionspreis von 1.700 Euros, plus Käuferprämie, für
einen Gesamtpreis von 2.021,67 Euros gewonnen hatte. Kurz nachdem
Schieck benachrichtigt worden war, wurde sowohl der Käuferin als auch
der Anbieterin durch den gegenseitigen Vergleich ihrer E-Mails, als
auch der E-Mails mit dem Dorotheum, klar, dass das Auktionshaus
widersprüchliche Aussagen machte.
Jetzt, zweieinhalb Jahre später, sieht sich Schieck immer noch in
einen interkontinentalen Rechtsstreit über ihren Anspruch an dem
Gemälde verwickelt, der inzwischen Anwälte in vier Ländern
beschäftigt. Das Dorotheum hat Schieck wiederholt gebeten, den
Verkauf freiwillig rückgängig zu machen, hat sogar letztendlich
angeboten, das Gemälde von Schieck zurückzukaufen, und sie gebeten,
einen Preis vorzuschlagen. Schieck hat beide Angebote mit dem
Argument zurückgewiesen, dass sie einfach nur das Gemälde, das sie
bei einer Auktion rechtmässig ersteigert und voll bezahlt hatte, in
Besitz nehmen möchte.
Als Antwort hatten die Verantwortlichen des Dorotheums den Verkauf
einseitig annulliert und das Gemälde der ursprünglichen Anbieterin in
Schweden zurückgegeben, wobei sie ihr mitteilten, dass das Dorotheum
mit Schieck eine entsprechende Vereinbarung getroffen hätte. Die
Anbieterin - ahnungslos, dass ein Besitzanspruchskonflikt bestand -
schickte das Gemälde an das Bonhams Auktionshaus in London. Schiecks
Kunstsachverständiger in New York informierte sie dann nur eine Woche
vor der Auktion, dass das Gemälde am 22. März 2005 bei Bonhams zur
Versteigerung anstehe. Schieck reagiert mit einer
Gegen-Besitzanspruchsklage an Bonhams durch eine Kanzlei in London.
Nachdem Bonhams Schiecks Besitzansprüche überprüft hatte, zogen
sie das Gemälde von der Auktion zurück. Gemäss einer Absprache
zwischen der Anbieterin und der Käuferin bleibt das Gemälde vorläufig
bei Bonhams, bis das Gericht in Wien ein Urteil bezüglich der
Besitzansprüche gefällt hat.
Schieck und die Eigentümerin des Gemäldes haben nachträglich die
Ereignisse rekonstruiert, die zu der gegenwärtigen Situation geführt
haben, und sie enthüllten eine Serie von falschen und sich
widersprechenden Angaben, die das Dorotheum sowohl gegenüber Schieck,
als auch gegenüber der ursprünglichen Besitzerin gemacht hat. Das
Dorotheum hat der Eigentümerin gegenüber zum Beispiel behauptet, dass
sich das Gemälde in einem schlechtem Zustand befände, und dass die
Eigentümerin einen fairen Preis erhalten habe. Als Bonhams jedoch auf
Wunsch der Käuferin und der Anbieterin einen Bericht über den Zustand
des Gemäldes anfertigte, widersprach dieser der Behauptung des
Dorotheums. Die Schlussfolgerung des Berichtes: "Das Gemälde ist in
einem allgemein guten und stabilen Zustand."
Am bemerkenswertesten jedoch ist die Tatsache, dass das Dorotheum
den Vertrag mit Schieck einseitig gekündigt hatte mit der Begründung,
dass es keinerlei Kenntnisse darüber hatte, wer der Künstler war, der
das Gemälde angefertigt hatte. Die ursprüngliche Besitzerin hatte in
ihrer Korrespondenz mit dem Dorotheum vom 15. Juni 2004 jedoch
eindeutig angegeben, dass sie ihnen das Gemälde "Portrait of a Lady",
das von dem Maler Nikolai Kornilovich Bordarevsky (1850-1921)
signiert war, geschickt hatte, und Bonham bestätigte später, dass das
Gemälde tatsächlich von Bordarevsky signiert war.
Der Fall wird am Donnerstag, den 12. April, um 9:00 Uhr morgens,
vor dem Handelsgericht in Wien, Österreich, verhandelt werden
(Gerichtssaal 20.05, Handelsgericht Wien, Marxergasse 1a, 1030 Wien;
das Gericht ist in der Nähe der Bahnhaltestelle Wien Mitte und der U
3 und U 4 Station "Landstrasse").
Rückfragehinweis:
Marcia Schieck von Atlantic Research, LLC, mschieck@earthlink.net;
oder Joy Howell, Cambridge Strategic Partners, +1-202-302-5932, für
Marcia Schieck-Atlantic Research, LLC von Maryland
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