• 06.04.2007, 09:54:14
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  • OTS0049 OTW0049

Bahnbrechende Entscheidung für die Scientology Kirche vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Oberstes Gericht in Europa erkennt die Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft an

Wien (OTS) - Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte bestätigt den Schutz der Religions- und
Vereinigungsfreiheit für die Scientology Kirche

(Strassburg) Die erste Kammer des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte hat heute in einem Grundsatzurteil (Az. 18147/02)
einstimmig den Anspruch der Scientology Kirche auf den Schutz der
Menschenrechtsgarantien als religiöse Vereinigung (Art. 9 und 11
Europäische Menschenrechtskonvention - EMRK) in einem Verfahren der
Scientology Kirche Moskau gegen Russland bestätigt. Das Urteil wirkt
sich auch auf alle 46 Mitgliedsländer des Europarates aus und schützt
die Menschenrechte von Anhängern aller Glaubensrichtungen.

Das Gericht hob die Entscheidung Moskauer Behörden auf, die sich
geweigert hatten die Scientology Kirche Moskau als
Religionsgemeinschaft einzutragen.

Die Scientology Kirche Moskau war im Jahre 1994 gegründet worden
und hatte als Religionsgemeinschaft Rechtsfähigkeit erlangt. Aufgrund
einer Gesetzesänderung im Jahre 1997 durch das so genannte
Religionsgesetz verloren alle Religionsgemeinschaften ihre
Rechtsfähigkeit, die noch keine 15 Jahre bestanden hatten. Alle diese
Religionsgemeinschaften mussten sich erneut eintragen lassen. Der
Antrag der Moskauer Scientology Kirche wurde durch diverse
willkürliche Schikanen und Rechtsauslegungen der Stadt Moskau über
einen Zeitraum von 7 Jahren verzögert, behindert und insgesamt 11mal
abgelehnt. Nach Ausschöpfung des Rechtswegs in Russland erhob die
Kirche am 24. April 2002 Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte in Strassburg wegen Verletzung ihrer Rechte auf
Religions- und Bekenntnisfreiheit nach Art. 9 EMRK und auf
Vereinigungsfreiheit nach Art. 11 EMRK.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nahm die
Menschenrechtsbeschwerde am 28. Oktober 2004 als zulässig zur
Entscheidung an (Beachte: Im Jahre 2006 wurden 55.510 Beschwerden
abgelehnt und nur 253 Beschwerden, also 0,004 % aller eingegangenen
Beschwerden, vom Gericht als zulässig angenommen). Nach Anhörung der
umfangreichen Argumente beider Seiten, verurteilte der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte die Praxis der russischen Behörden
einstimmig als rechtswidrige Verletzung der Rechte der Scientology
Kirche auf Religions- und Vereinigungsfreiheit (Ziffer 98. des
Urteils).

Das Gericht wies in seinem 18-seitigen Urteil u.a. auf folgendes
hin: "Das Recht von Anhängern eines Glaubens auf Religionsfreiheit,
was das Recht umfasst, den eigenen Glauben gemeinsam mit anderen
auszuüben, umfasst die Erwartung der Glaubensanhänger, dass sie sich
ohne willkürliche Intervention des Staates frei vereinigen dürfen. In
der Tat ist die unabhängige Existenz religiöser Gemeinschaften für
den Pluralismus in einer demokratischen Gesellschaft unabkömmlich.
Dies stellt daher ein innerstes Anliegen des Schutzes dar, den
Artikel 9 [Religionsfreiheit] gewährt. Die Pflicht des Staates zur
Neutralität und Unparteilichkeit ... ist mit jeglicher staatlichen
Befugnis unvereinbar, die Rechtmäßigkeit von religiösen Überzeugungen
zu bewerten." (Ziffer 72. des Urteils)

Mit diesem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte kippte das Gericht die Weigerung der russischen
Behörden, die Scientology Kirche als religiöse Vereinigung erneut
einzutragen und verpflichtete den russischen Staat, die
Wiedereintragung der Scientology Kirche als religiöse Vereinigung
unter Beachtung der Vorgaben des Gerichts nach russischem Recht
durchzuführen.

Die Sprecherin der Scientology Kirche Österreich, Frau Sonja
Henkel, zu dem Urteil: "Wir freuen uns über diese
Grundsatzentscheidung des höchsten Europäischen Gerichts, die den
Anspruch der Scientology Kirche auf Schutz als Religionsgemeinschaft
anerkennt. Die Entscheidung des Gerichts stellt klar, dass die
Scientology Kirchen in Russland - und damit in ganz Europa - nicht
anders behandelt werden dürfen als jede andere Religionsgemeinschaft
auch. Jede Abweichung seitens einzelner Staatsregierungen stellt eine
Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Und das
gilt nun auch für Österreich."

Die Scientology Kirche wurde im Jahre 1954 in den USA gegründet.
Heute umfasst sie mehr als 7500 Kirchen, Missionen und Gruppen in 163
Ländern mit 10 Millionen Mitgliedern. In der Russischen Föderation
gibt es von St. Petersburg bis Wladiwostok mehr als 40 Scientology
Kirchen und Missionen, in Österreich 2 Kirchen, 2 Missionen und
einige Gruppen.

Rückfragehinweis:

Pressebüro Sonja Henkel & Angelika Thonauer
   Scientology Kirche Österreich
   Tel.:  01/522 3618-0  oder 01/60445 64-0
   Mobil: +43669 10028262
   Email: office@celebrity-centre.at
   Für weitere Informationen über Scientology: 
   www.scientology.org 
   www.scientology-ccvienna.org
   www.ehrenamtlichergeistlicher.de

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