• 02.04.2007, 09:29:20
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NÖGKK-Infos über häufig gestellte Fragen

Thema: Was tun mit Wahlarztrechnungen

St. Pölten (OTS) - Rund 300 000 Anträge auf Kostenerstattung von
Wahlarztrechnungen langen pro Jahr bei der NÖ Gebietskrankenkasse
ein. "Wie viel Geld bekomme ich zurück, wenn ich zum Wahlarzt gehe?"
"Gibt es eine Verjährungsfrist?""Was mache ich, wenn ich gleichzeitig
eine private Krankenversicherung habe?" Diese und ähnliche Fragen
werden den Kundenberater/innen der NÖ Gebietskrankenkasse häufig
gestellt. Hier die wichtigsten Fakten im Überblick:

Wahlärzte sind freiberuflich tätige Ärzte ohne Kassenvertrag. Das
heißt, sie können - im Gegensatz zu Vertragsärzten - ihre Honorare
frei bestimmen und sind an keinerlei Tarife gebunden. Jeder Patient
gilt als Privatpatient und muss die Rechnung vorerst selbst bezahlen.
Wer bei der NÖGKK versichert ist, kann seine Wahlarztrechnungen
innerhalb von 42 Monaten nach der Behandlung zur Rückerstattung
einreichen (entweder per Post oder persönlich in den Bezirksstellen).
Ersetzt werden - unabhängig vom tatsächlichen Rechnungsbetrag - 80
Prozent jenes Honorartarifes, den ein vergleichbarer Vertragsarzt für
die gleiche Behandlung bekommen würde.

Notwendige Unterlagen und Angaben:

- Benötigt wird immer die Originalrechnung (Kopie oder Fax genügt 
   nicht) und ein Zahlungsnachweis (entweder auf der Rechnung 
   vermerkt oder Kopie des Erlagscheines).
 - Detaillierte Angaben zur Diagnose und den ärztlichen Leistungen 
   sind wichtig - die Höhe der Kostenerstattung ergibt sich aus den 
   einzelnen Arztleistungen.
 - Wenn die Behandlung mit Verordnungs- oder Überweisungsschein 
   durchgeführt wurde - diesen immer mitsenden.
 - Manche Untersuchungen erfordern eine vorherige 
   Chefarztbewilligung (z. B. Computer- oder 
   Magnetresonanztomographie) - erkundigen Sie sich bitte immer 
   vorher bei Ihrem behandelnden Arzt oder der Krankenkasse.
 - Ebenso wichtig: Versicherungsnummer (bzw. bei mitversicherten 
   Angehörigen deren Versicherungsnummer), Adresse und 
   Bankverbindung (Kontonummer und Bankleitzahl).
 - Wer eine Bestätigung für eine private Zusatzversicherung oder 
   für das Finanzamt benötigt, sollte dies ebenfalls gleich bekannt 
   geben.

Keine Rückerstattung gibt es für Privatrechnungen von
Vertragsärzten, für Leistungen, die nicht im Honorartarif enthalten
sind (etwa Akupunkturbehandlungen oder sportärztliche Tests) bzw.
wenn im selben Quartal bereits ein Arzt derselben Sparte aufgesucht
wurde.

Weitere Infos zum Thema: Tel: 050899/3551

Alle Bezirksstellen-Adressen finden Sie unter www.noegkk.at

Rückfragehinweis:
NÖ Gebietskrankenkasse
Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 050899-5121

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