• 27.03.2007, 13:05:00
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  • OTS0194 OTW0194

MedUni Wien beschließt neue Übergangsbestimmungen für Auslaufen des alten Studienplans Medizin mit besonders sozialem Augenmaß

Wien (OTS) - Der vom Rektorat erstellte und heute dem Senat der
Medizinischen Universität Wien vorgelegte Novellierungsentwurf für
die Übergangsregelungen des im Wintersemester 2002/03 durch das neue
Wiener Medizincurriculum (N202) abgelösten alten Medizin-Studienplans
(N201) regelt die Übergangsbestimmungen für die Studierenden des
alten Studientyps neu. Gemeinsam mit der studentischen
Universitätsvertretung Medizin wurde eine Neuregelung erarbeitet, die
sowohl die infrastrukturelle Belastung der Universität durch die
notwendige temporäre Doppelführung von zwei verschiedenen
Studientypen berücksichtigt als auch soziale Härten beim Auslaufen
des alten Studientyps für die einzelnen Betroffenen zu minimieren
sucht.

Die vorgeschriebenen Übergangsfristen für das mit Ende des
Studienjahrs 2001/02 ausgelaufene alte Curriculum betragen derzeit
für den 1. Studienabschnitt 5 Semester, für den 2. Studienabschnitt 6
Semester und für den 3. Studienabschnitt ebenfalls 6 Semester. Die
Eckpunkte der neuen Regelung sind:

1.Die erste und wichtigste Neuerung: Das Ablegen von
Rigorosumsteilprüfungen ist für alle, die den ersten
Studienabschnitt positiv abgelegt haben, unbefristet möglich.

2.Lehrveranstaltungen des 2. Abschnitts des alten Curriculums
werden noch bis zum 31.1.2008 angeboten, danach ist in der Folge
allerdings nur noch die Ablegung der fehlenden Rigorosen selbst
möglich.

3.Gleiches gilt für das mit 31.1.2011 ablaufenden
Lehrveranstaltungsangebotes des 3. Studienabschnitts.

Für ein besseres und flexibles Zeitmanagement der betroffenen
Studierenden wird das Vorziehen von Lehrveranstaltungen
(Pflichtpraktika) des 3. Abschnitts für Studierende des 2. Abschnitts
möglich sein.

Bis zum Inkrafttreten der Novellierung werden zudem schon jetzt
notwendig gewordene Übertritte vom Studienplan alt auf das Studium
neu (N202) sistiert. Studierende denen noch eine
Rigorosumsteilprüfung fehlt, die aber schon alle Praktika des 2.
Studienabschnitts absolviert haben, können zudem einen Antrag auf
Rückstellung in den alten Studientyp stellen.

Rektor Wolfgang Schütz: " Mit der Novellierung der
Übergangsbestimmungen wollen wir allen Studierenden die Chance geben,
ohne weiteren Zeitverlust einen Abschluss ihres Studiums im alten
Studientyp zu erreichen. Dabei sind wir bis an die Grenzen der
möglichen infrastrukturellen Belastung gegangen, die durch die
Parallelführung zweier grundsätzlich verschiedener Studientypen
unumgänglich sind."

Dieser Vorschlag für eine Novellierung der Übergangsbestimmungen
zeige das soziale Verantwortungsbewusstsein der MedUni Wien, so
Schütz weiter, denn ein statutengemäß notwendiger Übertritt vom
´Studium alt´ auf das 'Studium neu' wäre jedenfalls für die
Betroffenen mit einem nicht unerheblichen Zeitverlust verbunden und
würde zudem die ohnehin knappen Lehrressourcen im neuen Studienplan
zusätzlich strapazieren.

Rückfragehinweis:

Mag. Bernd Matouschek 
   Pressesprecher
   Medizinische Universität Wien
   Spitalgasse 23
   1090 Wien
   tel: +43 (0)1 40160 -100 09
   tel/fax: +43 (0)1 23 101 32
   gsm: +43-(0)676-6119701;  
   mail: bernd.matouschek@meduniwien.ac.at
   www.meduniwien.ac.at

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