- 27.03.2007, 10:59:39
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HOSI Wien fordert Regierung auf, Eheverbot in Straßburg nicht zu verteidigen
Wien (OTS) - Nachdem im Dezember 2003 der Verfassungsgerichtshof
die Beschwerde zweier Männer gegen das Eheverbot für
gleichgeschlechtliche Paare (§ 44 ABGB) abgewiesen hatte, wandten
sich die beiden Beschwerdeführer - vertreten durch den Wiener
Rechtsanwalt Klemens Mayer - im August 2004 an den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Sie wollen die
Ansicht des VfGH, das Eheverbot sei verfassungskonform, nicht
hinnehmen, sehen sie doch darin nicht nur eine Verletzung des durch
die Verfassung garantierten Gleichheitsgebots, sondern auch der
Europäischen Menschenrechtskonvention. Der EGMR hat nunmehr die
Republik Österreich aufgefordert, bis spätestens 12. April 2007 eine
Stellungnahme zu dieser Beschwerde abzugeben.
Appell an den Bundeskanzler
"In einem Schreiben haben wir deshalb Bundeskanzler Alfred
Gusenbauer aufgefordert, er möge diese wichtige Angelegenheit auf die
Tagesordnung des Ministerrats setzen und in diesem Zusammenhang
keiner Stellungnahme der Bundesregierung zustimmen, mit der dieses
Eheverbot in Straßburg verteidigt würde", berichtet Ute Stutzig,
Obfrau der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien. "Würde Österreich
gegenüber dem EGMR auf eine Rechtfertigung des Eheverbots für
gleichgeschlechtliche Paare verzichten, wäre dies ein mehr als
deutliches Signal an den Gerichtshof."
Standhaft
"In letzter Zeit gab es ja von einigen ÖVP-PolitikerInnen in
Hinblick auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften positive Signale",
ergänzt HOSI-Wien-Obmann Christian Högl, "Wir gehen daher davon aus,
dass sich die ÖVP hier nicht querlegen wird. Sollte das wider
Erwarten doch der Fall sein, bietet sich für die SPÖ die Möglichkeit
zu zeigen, dass sie bei diesem Thema einen klaren, unverhandelbaren
Standpunkt hat. Dann könnte ja die SPÖ zur Abwechslung einmal die ÖVP
auflaufen lassen, so wie es die ÖVP mit der SPÖ bei der
Erbschaftssteuer getan hat. Gar keine Stellungnahme an den EGMR
abzugeben, sollte man sich in der Regierung nicht einigen können,
wäre ja auch ein eindeutiges Signal. Wir werden jedenfalls genau
beobachten, ob und wie die Regierung sich gegenüber dem EGMR zur
Beschwerde gegen das Eheverbot äußern wird."
Bei dieser Beschwerde handelt es sich übrigens um die erste
Beschwerde dieser Art in Straßburg. Österreich ist damit das erste
Land unter den 46 Mitgliedsstaaten des Europarats, gegen das eine
solche Beschwerde beim EGMR vorliegt.
Rückfragehinweis:
Ute Stutzig, Obfrau: Tel.: 0650-9080188
Christian Högl, Obmann: Tel.: 0699-11811038
Kurt Krickler, Generalsekretär: Tel.: (01) 5451310 oder
Mobil: 0664-5767466
mailto:[email protected], www.hosiwien.at
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