- 27.03.2007, 10:13:17
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Lichtenecker: Forderung nach Umwelthaftungsgesetz, das diesen Namen auch verdient
Grüne für mehr Schutz und Rechte für Umwelt und Mensch im Bundes-Umwelthaftungsgesetz
Wien (OTS) - "Der derzeitige Entwurf des
Bundes-Umwelthaftungsgesetzes bringt nicht die dringend notwendigen
Verbesserungen der Rechte für die Umwelt und die Menschen," meint
Ruperta Lichtenecker, Umweltsprecherin der Grünen.
Die Idee des Umwelthaftungsgesetzes ist die Verankerung des
Verursacherprinzips bei Umweltschäden. Zu diesem Zweck sollen Gruppen
betroffener oder interessierter BürgerInnen die Verletzung von
Umweltrecht vor Gericht bringen können. Bis 30.4.2007 muss die
EU-Umwelthaftungsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.
"Die derzeit im Entwurf geplanten Rechte für BürgerInnen sind völlig
unzureichend. Eine Bürgerinitiative hätte beispielweise nicht das
Recht Umweltschäden einzuklagen", kritisiert Lichtenecker. "Auch
umfasst das Umwelthaftungsgesetz nicht alle relevanten
Umweltbereiche, wie es der Name des Gesetzes vermuten lassen würde.
Vor Umweltschäden geschützt werden nur Wasser und Boden, nicht
berücksichtigt sind die Luftqualität, aber auch der Schutz der
Menschen vor Lärm- und Strahlenbelastungen," so Lichtenecker, die
kritisiert, "dass
auch nur Umweltschäden eingeklagt werden können, die in lückenhaften
Listen erfasst sind. Wir fordern Neuverhandlungen, um aus dem
Gesetzesentwurf ein ´Umwelthaftungsgesetz´ zu machen, das diesen
Namen auch verdient. Die zivilrechtliche Haftung möglicher
SchädigerInnen ist auf alle Fälle auszuweiten".
Rückfragehinweis:
Die Grünen, Tel.: +43-1 40110-6697, presse@gruene.at
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