• 23.03.2007, 15:00:00
  • /
  • OTS0268 OTW0268

"profil": Kripo Niederösterreich erhebt Verdacht auf illegales Glücksspiel und gewerbsmäßigen Betrug bei Admiral Sportwetten und Wettpunkt

Für Wetten eingespielte Hunderennen sollen allesamt aufgezeichnet sein

Wien (OTS) - Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner Montag
erscheinenden Ausgabe berichtet, werden in einer Strafanzeige des
niederösterreichischen Landeskriminalamtes schwere Vorwürfe gegen die
Unternehmen Admiral Sportwetten und Wettpunkt erhoben. Demnach würden
deren Kunden mit Wetten auf Hunderennen "getäuscht und zu Wetten
verleitet, welche die Wettlustigen am Vermögen schädigen, wodurch
sich die Veranstalter unrechtmäßig und gewerbsmäßig bereichern".

Konkreter Vorwurf der Kriminalisten: Die Rennen würden nicht, wie
bei Wetten üblich und auch gesetzlich vorgeschrieben, live
übertragen, sondern seien "aufgezeichnet". Die Bildschirme, auf denen
die Rennen ausgestrahlt werden, würden keinerlei Informationen über
"Veranstaltungsort, Zeit oder Favoriten" vermitteln. Zudem würden
bereits vor dem Start fixe Quoten für die einzelnen Hunden
beziehungsweise Einlaufergebnisse eingeblendet, durch die Kunden -
zumindest theoretisch - auf eine falsche Fährte gelockt werden
könnten. Zitat aus der "profil" vorliegenden Anzeige (Aktenzahl 12 Ur
78/06i): "Es wäre technisch möglich, dass ein Zentralcomputer
sämtliche Daten pro Hunderennen übernimmt, das Wettverhalten der
Kunden analysiert und anschließend jenes Rennen zuspielt, welches für
den Betreiber den größten Gewinn erzielt."

Wie "profil" berichtet geht es deshalb für Justiz und Polizei auch
nicht nur um verbotenes Glücksspiel, sondern um den Verdacht des
gewerbsmäßigen Betruges. Darüber hinaus wollen die Beamten bei den
zur Novomatic-Gruppe gehörenden Admiral-Etablissements auch
Videospielterminals entdeckt haben, die Einsätze und Gewinne
ermöglichen, die weit über dem in Niederösterreich als so genanntes
"Kleines Glücksspiel" erlaubten Rahmen liegen. Bei einigen Spielen
sei es sogar möglich, den Einsatz auf zehn Euro (statt erlaubter 50
Cent) und den Gewinn auf bis zu 10.000 Euro (erlaubt sind 20 Euro) zu
erhöhen.

Die Unternehmen weisen die Anschuldigungen zurück. Sie würden
ausschließlich im Rahmen des gesetzlich Erlaubten agieren.

Rückfragehinweis:
"profil"-Redaktion
Tel.: (01) 534 70 DW 3501 und 3502

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PRO

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel