• 23.03.2007, 13:12:00
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EU-Kommission will Cross Compliance in einigen Punkten entschärfen

Pröll unterstützt Vereinfachungspläne schon geraume Zeit

Wien (AIZ) - Die Cross Compliance gehört zu den ungeliebten
Elementen der jüngsten EU-Agrarreform. Damit werden in einem von den
Betroffenen oft als kompliziert und uneinsichtig empfundenen
Regelwerk Direktzahlungen an die Landwirte an die Einhaltung von
Umwelt- und Tierschutzauflagen gebunden. Die Landwirte können bei
Nichterfüllung der Auflagen schon in Bagatellfällen viel Geld
verlieren. Die Europäische Kommission möchte nun einige Punkte
entschärfen, ohne das Gesamtkonzept in Frage zu stellen. Wegen einer
fehlenden Ohrmarke am Rind etwa sollen Tierhaltern künftig keine
Abzüge der Direktzahlungen mehr drohen. Landwirtschaftsminister Josef
Pröll unterstützt die Bestrebungen zur Vereinfachung der Cross
Compliance im EU-Agrarministerrat schon geraume Zeit. Unter anderem
war dies ein Diskussionspunkt am informellen Agrarministertreffen
unter Prölls Vorsitz in Krems im Mai 2006. Den nun zu erwartenden
Vorschlag werde man sich mit Interesse ansehen und genau prüfen,
wieweit damit echte Verbesserungen verbunden sind, heißt es aus dem
Landwirtschaftsministerium in Wien.

Vereinfachung und Bagatellgrenzen - allerdings mögliche Erweiterung
im Health Check

Nun spricht sich auch die Kommission in einem Bericht über die
Cross Compliance für Bagatellgrenzen bei einem Verstoß gegen die
Auflagen aus. Der Bericht soll kommende Woche in Brüssel vorgestellt
und anschließend die EU-Agrarminister damit befasst werden. Ziel ist
es, sich bis Juni auf einige wesentliche Erleichterungen im Ablauf zu
einigen. Die Kommission möchte aber keinesfalls die Auflagen an die
Landwirte in der Substanz lockern. Die Einhaltung des Tier- und
Umweltschutzes sei schließlich wesentlich für die Begründung der
Direktzahlungen, leitet die Kommission ihren Bericht ein. Die
Kommission schließt sogar eine Erweiterung der Cross Compliance im
Rahmen des "Health Checks" 2008/09 nicht aus.

Zu den geplanten Erleichterungen gehört die Vorankündigung von
Kontrollbesuchen. Allerdings werden die Tierkennzeichnung, der
Tierschutz und die Lebensmittelsicherheit von den angekündigten
Kontrollen ausgenommen. Damit bleiben nur die flächenbezogenen
Umweltauflagen für angekündigte Kontrollen. Landwirtschaftliche
Betriebe, die am QS-System oder anderen Zertifizierungssystemen
teilnehmen, sollen künftig weniger kontrolliert werden. Außerdem
sollen die Kontrollen der Cross Compliance auf 1% der Empfänger von
Direktzahlungen beschränkt werden. Wenn das EU-Recht für die
Kennzeichnung von Rindern einen Kontrollanteil von 5% der Tierhalter
vorschreibt, sollen die Prüfer die anderen Auflagen der Cross
Compliance nicht gleich mitkontrollieren.

Rinderkennzeichnung bisher häufigste Beanstandung

71% der Mängel in der EU betrafen 2005 die Kennzeichnung von
Rindern, schreibt die Kommission in ihrem Bericht. Verstöße gegen die
Nitratrichtlinie seinen der zweite wichtige Grund für Abzüge von den
Direktzahlungen. Allerdings ging es in 68% der Fälle um
Kleinigkeiten, mit einem Abzug von lediglich 1%. In 14% der Fälle
wurden die Direktzahlungen um 3% gekürzt und in 12% der Fälle um 5%.
Insgesamt haben die Landwirte in der EU 2005 EUR 10 Mio. durch die
Cross Compliance verloren, von einer Summe von über EUR 33,8 Mrd. an
Direktzahlungen. Jedoch kommt der Cross Compliance wegen der als
kompliziert empfundenen Regelungen umso höherer emotionaler
Stellenwert bei den Landwirten zu.
(Schluss) mö/pos

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