• 23.03.2007, 10:46:08
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  • OTS0126 OTW0126

SOS Meinungsfreiheit: Weitere internationale Unterstützung für HOSI Wien

Wien (OTS) - Nun hat auch die in London ansässige internationale
nichtstaatliche Organisation "ARTICLE 19 - Global Campaign for Free
Expression" Kritik an der Verurteilung der HOSI Wien in jenem
Ehrenbeleidigungsverfahren geäußert, das Ex-ÖVP-Abgeordneter Walter
Tancsits vor zwei Jahren angestrengt hat. In seiner
Vorab-Stellungnahme zum vierten periodischen Bericht Österreichs an
den UNO-Ausschuss für Menschenrechte zählt ARTICLE 19 diese
Verurteilung unter seinen wesentlichen Bedenken hinsichtlich der Lage
der Meinungsfreiheit in Österreich auf. Der Name der Organisation
bezieht sich auf den entsprechenden Artikel 19 in der
UNO-Menschenrechtskonvention, der das Recht auf freie
Meinungsäußerung garantiert.

Systematisches Versagen der Justiz

Die europarekordverdächtige Zahl der Verurteilungen Österreichs
durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in den
letzten Jahren "lässt auf ein systematisches Versagen des
österreichischen Justizsystems in diesem Bereich schließen", hieß es
gestern in einer Presseaussendung von ARTICLE 19. "Diesem Befund
können wir uns nur anschließen", erklärt HOSI-Wien-Generalsekretär
Kurt Krickler, der die existenzbedrohenden Auswirkungen solcher
Verfahren gegen die Meinungsfreiheit am eigenen Leib verspüren
musste, da er von Tancsits ebenfalls geklagt und in erster Instanz
verurteilt wurde.

"Unsere Berufung gegen diese Verurteilung liegt derzeit beim
Oberlandesgericht für Strafsachen in Wien. Wir rechnen, dass wir dort
wieder verlieren, denn nach dem ursprünglichen Freispruch in erster
Instanz hat das Oberlandesgericht aufgrund von Tancsits‘ Berufung
diesen Freispruch aufgehoben und die Sache an die erste Instanz
zurückverwiesen", schildert Krickler diese Saga durch das
Justizsystem. "Sollte unserer Berufung nicht stattgegeben werden,
werden wir gegen die Verurteilung dann Beschwerde beim Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einlegen."

Bananenrepublik Österreich

"Wir sind froh, dass dank des EGMR in Straßburg jetzt langsam
wieder die üblichen Menschenrechtsstandards einkehren, nachdem die
schwarz-blau-orange Politik Österreich in den letzten sieben Jahren
in Sachen Meinungsfreiheit zu einer Bananenrepublik gemacht hat",
zeigt sich Krickler optimistisch. "Die unerträgliche Knebelung der
Meinungsfreiheit durch die blau-orange-schwarze Klagsflut gegen
unliebsame KritikerInnen und JournalistInnen gehört hoffentlich bald
der Vergangenheit an. Jetzt müssen bloß noch jene willigen
Vollstrecker aus der Justiz entfernt werden, die sich zu Handlangern
dieser Einschüchterungsversuche von FPÖ, BZÖ und ÖVP gemacht haben."

Die HOSI Wien hat ebenfalls besagte Verurteilung in ihrem im
Vormonat dem UNO-Ausschuss für Menschenrechte übermittelten
Schattenbericht als Menschenrechtsverletzung angeführt (vgl.
Aussendung vom 21. Februar 2007, OTS0105 ). ARTICLE 19 ist übrigens
nicht die einzige internationale Menschenrechtsorganisation, die
diese Verurteilung kritisiert. Im Mai 2006 hat dies bereits die
Internationale Helsinki-Föderation für Menschenrechte in einer
Stellungnahme getan.

HINWEISE: Die beiden Stellungnahmen finden sich zum Download auf:
www.hosiwien.at/?p=614 - alle Schattenberichte an den UNO-Ausschuss
auch auf dessen Website: www.ohchr.org/english/bodies/hrc/hrcs89.htm

Rückfragehinweis:
Ute Stutzig, Obfrau: Tel. 0650-9080188
Christian Högl, Obmann: Tel. 0699-11811038
Kurt Krickler, Generalsekretär: Tel. (01) 5451310 oder 0664-5767466
mailto:[email protected] , www.hosiwien.at
ZVR-Nr.: 524 534 408

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | HOI

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