- 19.03.2007, 11:18:57
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Kleine Klauseln mit schwerwiegenden Folgen PM
-Wer Geschäftsverträge in Form vorgefertigter Formularen aus dem Internet verwendet, anstatt sie vom Juristen erstellen zu lassen, kann ein böses Erwachen erleben.
Wien (OTS) - Mangelnde Präzision kann teuer kommen: Wer mit
seinem Vertragspartner keinen Gerichtsstand vereinbart, muss
womöglich zu jeder Gerichtsverhandlung von Wien nach Vorarlberg
reisen. Wer keinen Eigentumsvorbehalt beschließt, erhält im
Konkursfall vom Kaufpreis nur die Konkursquote. Wer Gewährleistungen
allzu großzügig übernimmt, muss seine Ware womöglich auch noch nach
Jahren zurücknehmen und für deren Mängel einstehen.
Folgenreiche Fehler schlummern in den Geschäftspapieren oft dort,
wo man sie am wenigsten vermutet und können dann zu endlosen
Rechtsstreitigkeiten führen. Das kann auch daran liegen, dass bei der
Erstellung von Kaufverträgen oft vorgedruckte Musterformulare
verwendet werden, die sich als ungeeignet erweisen: "Formblätter aus
dem Internet oder aus Fachbüchern nehmen auf spezielle
Unternehmenserfordernisse zu wenig Rücksicht", weiß der Wiener
Rechtsanwalt Werner Schostal. "Prozesse aufgrund von mangelhaft
erstellten Verträgen haben in den letzten Jahren sprunghaft
zugenommen." Darüber hinaus stellen die aus dem Internet kopierten
AGBs (allgemeine Geschäftsbedingungen) eine Verletzung des
Copyrightes dar - und das kann auch Klagen nach sich ziehen. Auch
Schostals Kanzleipartner Andreas Pascher weiß um die Tücken des
Kleingedruckten. Er hat in seiner Praxis schon so manchen Arglosen
aus der drohenden Klauselfalle erretten können: Für einen
Motorradhersteller hatte er bei Erstellung der Geschäftsunterlagen
einen Eigentumsvorbehalt vereinbart. Nachdem dessen Kunde
überraschend bankrott ging, konnte besagter Klient seine Motorräder
zurückholen: "Er hat sich ja im Vertrag die Übertragung des Eigentums
bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vorbehalten." erklärt
Pascher. Aufgrund von derlei Erfahrungen rät der Jurist,
Geschäftsvereinbarungen immer vom Experten erstellen zu lassen, damit
Details wie Gerichtsstand, Verzugszinsen, Rücktrittsrecht oder
Risikoübertragung nicht im Nachhinein zum Geschäftsfiasko erwachsen.
Wer hingegen juristisch vorbeugt, weiß sich im Fall des Falles im
Vorteil: "Die Rechtsvertretungskosten davor sind immer um vieles
geringer, als jene danach", wie Pascher aus Erfahrung weiß. Um derlei
Probleme aus dem Hinterhalt zu vermeiden, hat die
Rechtsanwaltskanzlei Pascher & Schostal im Rahmen einer Initiative
der Rechtsanwaltskammer den "Quick Check" - ein eigenes Service für
Unternehmer eingerichtet.
Die Wiener Rechtsanwaltskanzlei Pascher & Schostal ist auf
Wirtschaft- und Handelsrecht spezialisiert und verfügt über
besonderes Fachwissen im Technik-Bereich. Zur Ihren Klienten zählen
namhafte Industriebetriebe sowie eine Vielzahl KMUs.
Infos: www.psra.at Pascher&Schostal Rechtsanwälte OEG, Zedlitzgasse
1, A-1010 Wien, 01/5138628
Rückfragehinweis:
Purkarthofer-PR, Franz-Jakob Purkarthofer,
+43/664/4121491 info@purkarthofer-pr.at,
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