• 13.03.2007, 10:49:26
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Landesrat Dr. Kepplinger: Erbschaftssteuer ist gesamtwirtschaftlich unverzichtbar

Ökonomische Argumente gegen die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Linz (OTS) - Privat und für sich genommen bezahlt niemand gern
Erbschaftssteuer. Aber was für einen einzelnen Menschen gut ist, ist
es nicht unbedingt für die Gesellschaft, erklärt Landesrat Dr.
Hermann Kepplinger als Ökonom. Erbschaftssteuer ist sogar ein
wichtiges Element des klassischen Wirtschaftsliberalismus und müsste
in unserer immer liberaleren Wirtschaft einen prominenten Platz
haben.
"Die Vererbung von Vermögen steht mit dem Selbstverständnis einer
Leistungsgesellschaft im Widerspruch. Geerbtes Vermögen wurde nicht
durch eigene Leistung erwirtschaftet", heißt es in der von Landesrat
Dr. Kepplinger unterstützten und jüngst veröffentlichten Erklärung
österreichischer Ökonomen.
Erbschaftssteuer soll möglichst gleiche Startpositionen im
Marktwettbewerb um Wohlstand herstellen. Sonst wäre der Wettbewerb
als solcher wegen Unfairness zu hinterfragen.
Die steuerliche Belastung von Erbschaften ist ein Anreiz, sich nicht
aufs Erben zu verlassen, sondern Wohlstand selbst zu erarbeiten. Das
fördert ökonomische Effi-zienz und Wirtschaftswachstum.
Erbschaftssteuern und andere Vermögenssteuern machen in Österreich
ohnehin einen sehr geringen Anteil am gesamten Steueraufkommen und am
BIP aus. Dabei soll doch das Leistungsangebot des modernen Staates -
Stichwort Lissabon-Strategie - finanziert werden. Schließlich setzt
auch der Stabilitätspakt Grenzen staatlicher Finanzierung.
Es ist Spielraum für arbeits- und KMU-freundliche Steuersenkungen zu
finden, statt ihn durch Verzicht auf Erbschaftssteuer zu verringern.
Erbschaften können die Deckung von Grundbedürfnissen (z. B. Wohnen)
fördern. Deshalb sind unter dem sozialen Aspekt treffsichere
Ausnahmebestimmungen und großzügige Freibeträge vorzusehen.
Erbschaftssteuer ist ohnehin auf eine Nettovermögensbasis bezogen.
Verbindlichkeiten des Erblassers schmälern seine Nettoposition und
die Steuerlast für die Erben. Im Sozialstaat soll es nicht um die
Belastung sondern Entlastung ärmerer und mittlerer Schichten gehen.
Die Reichen und Superreichen mit hoher Nettoposition müssten in der
Sozialen Marktwirtschaft jedenfalls ihrer Solidaritätspflicht
nachkommen - Stichwort Sozialpflichtigkeit des Einkommens. Das gilt
besonders für das EU-weite Unikum der steuerlich begünstigten
Privatstiftungen in Österreich.
Vermögenseinkommen sind sehr ungleich verteilt. Durch ihre dynamische
Entwicklung wird wiederum die Einkommensverteilung stärker
polarisiert. Die Dynamik der Finanzvermögensentwicklung ist wegen des
Zinseszinseffekts, Kurshochflügen und geschickter Spekulationsgewinne
besonders groß. Gerade Haushalte mit hohem Einkommen gewinnen dabei:
wegen ihrer großen Möglichkeiten zur Steuergestaltung,
Ersparnisbildung und Risikotragung sowie wegen ihrer teureren und
besseren Vermögensberatung.
Erbschaftssteuer ist keine Doppelbesteuerung. Der Erblasser trug
einst die ökonomische Last der Besteuerung. Doch für die Erben wäre
Erbschaft steuerfreies Einkommen. Würden sie es selbst
erwirtschaften, unterlägen sie der Steuerpflicht.
Die Übergabe von produktivem Betriebsvermögen auf die nächste
Generation innerhalb der Familien könnte durch Stundung
erbschaftssteuerfrei gestellt werden. Auf diese Weise käme es zu
keinem Substanzverlust bei der Vererbung von Familienbetrieben.
Wenn bei einer Steuer der Gerechtigkeitscharakter zweifelsfrei
feststeht, dann bei der Erbschaftssteuer und anderen Steuern auf
Vermögenszuwächse wie die Schenkungssteuer. Schenkungen ohne
Steuerpflicht sind im Vergleich zum Vererben ein noch flexibleres
Mittel zu einer nicht-sozialpflichtigen Umverteilung von Vermögen und
verlangen daher ebenso nach Besteuerung.
Gerechtigkeit hat einen Preis. Die Argumente, Erbschaftssteuer sei
eine Bagatell-steuer, der noch dazu ein hoher Verwaltungsaufwand
gegenüberstehe, sind nicht stichhaltig. Erstens soll Erbschaftssteuer
keine Bagatellsteuer sein (etwa in USA, CH, NL und GB ist sie
ergiebig). Zweitens werden die administrativen Kosten der
Erbschaftsbesteuerung durch ihre gerechtere Ausgestaltung kaum
erhöht.
Einem hohen Aufkommen aus Erbschafts- und Schenkungssteuer für
gemeinnützige Zwecke stehen weder Ungerechtigkeit noch Unbilligkeit
entgegen. Eine Abschaffung von Erbschafts- und Schenkungssteuer wäre
populistisch und ginge generell in die falsche wirtschaftspolitische
Richtung - selbst und gerade aus der Perspektive eines sachlich
fundierten Wirtschaftsliberalismus. Doch der heutige Neoliberalismus
entbehrt genau dieser Seriosität. Solidarische Wirtschaftspolitik ist
daher besser als Neoliberalismus, resümiert Landesrat Dr. Kepplinger.

Rückfragehinweis:
SPÖ Oberösterreich
Medienservice
Gerald Höchtler
Tel.: (0732) 772611-22
mailto:[email protected]

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