• 12.03.2007, 15:04:46
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  • OTS0213 OTW0213

Zukunftsfonds zu Verwaltungskosten

Wien (OTS) - Zu Medienberichten über die administrativen Kosten
des Zukunftsfonds der Republik Österreich ist seitens des Fonds aus
Gründen der Vollständigkeit folgendes festzustellen:

Die Verwaltungskosten wurden für folgende Leistungen aufgewendet:

1. Die Bearbeitung von 148 Projekten, wovon 80 im Wert von 2,5 Mio 
   Euro (und nicht nur im Wert von 1,5 Mio Euro) genehmigt und 40 
   Projekte abgelehnt wurden. Der Rest ist noch in Bearbeitung.

2. Die Bearbeitung von restlichen Agenden des Österr. 
   Versöhnungsfonds, die nicht nur die Auszahlung von finanziellen 
   Leistungen an ehemalige Zwangsarbeiter, deren Fälle erst jetzt 
   abgeschlossen werden konnten, betreffen, sondern die sich auch 
   auf die Fortsetzung eines vom Österr. Versöhnungsfonds in seiner 
   Schlussphase begonnenen humanitären Projektes (vor allem auf dem 
   medizinischen Sektor) für ehemalige Zwangsarbeiter im 
   Gesamtausmaß von 30 Mio (!) Euro beziehen. Die Dimension dieses  
   humanitären Projektes geht schon allein aus der Tatsache hervor, 
   dass die 30 Mio Euro ca. 100.000 ehemaligen Zwangsarbeitern, die 
   in Österreich Zwangsarbeit verrichtet haben, zugute gekommen 
   sind. Die Summe ist zwar bereits zur Gänze ausbezahlt, ein Teil 
   der Abrechnungen muss dem Zukunftsfonds noch vorgelegt und 
   überprüft werden.
   Der administrative Aufwand des Zukunftsfonds umfasst auch die 
   Kosten von Wirtschaftsprüfungsunternehmen, die die ehemaligen 
   Partnerorganisationen des Österr. Versöhnungsfonds, die in die 
   Durchführung dieser humanitären Aktion inkludiert sind, 
   regelmäßig überprüft haben.

3. Anlaufstelle für ehemalige NS-Opfer, die Informationen über die 
   von Österreich erbrachten oder zu erbringenden Leistungen 
   einholen wollen. Die Folge sind oft umfangreiche diesbezügliche 
   Korrespondenzen, intensive Nachforschungen bzw. zeitraubende 
   Vorsprachen, wobei die NS-Opfer selbstverständlich mit großer 
   Geduld und Einfühlungsvermögen behandelt werden.

4. Der Aufbau eines neuen EDV-Systems, die Errichtung einer neuen
Datenbank und die Entwicklung eines Programms zur Verwaltung der
Fördergelder.

Aus obigen Ausführungen ist zu ersehen, dass Verwaltungskosten
nicht einfach in eine Relation zu einem einzigen Aspekt der
Tätigkeiten unserer Organisation gesetzt werden können, sondern
vielmehr eine Reihe anderer Komponenten zu berücksichtigen sind

Mit freundlichen Grüßen

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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