- 07.03.2007, 13:39:20
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Tageszeitung "Österreich" siegt im Namensstreit
Patentamt weist sämtliche Löschungsanträge ab - Eintragung der Wortbildmarke "Österreich" erfolgte zu Recht
Wien (OTS) - Im Streit um die Wortbildmarke "Österreich" hat der
Österreich Zeitungsverlag einen Sieg auf ganzer Linie errungen.
Sämtliche Anträge des ehemaligen Mediaprint-Mitarbeiters Hans Böck,
der den Titel "Österreich" beim Patentamt angegriffen hat, wurden mit
heutigem Datum abgewiesen. Der Richtersenat unter Leitung von Dr.
Renate Dietrich verdonnerte Böck zudem zum Ersatz sämtlicher
Verfahrenskosten und Gebühren.
"Für uns war die Sache ohnehin immer ein klarer Fall", freut sich
Österreich-Herausgeber Wolfgang Fellner, "mit diesem
richtungweisenden Urteil ist aber endgültig klargestellt, dass die
Republik Österreich Österreich bleibt - und die Tageszeitung
"Österreich" bei ihrem Logo und ihrem Namen bleibt".
Die seit 1. September vergangenen Jahres neu erscheinende
Tageszeitung "Österreich" hatte bereits im Vorfeld ihres Erscheinens
mehrer Wortbildmarken mit "Österreich" registrieren lassen. Hans Böck
wollte sämtliche Marken der Tageszeitung Österreich löschen lassen,
und berief sich im wesentlichen darauf, dass der Titel Hoheitszeichen
der Republik Österreich verletze, ein Freihaltebedürfnis zugunsten
einer Allgemeinheit bestehe und die Leser der Tageszeitung
"Österreich" diese mit einem offiziellen Mitteilungsorgan der
Bundesregierung verwechseln könnten. Schließlich stieß sich Böck auch
an der Verwendung der Farben Rot und Weiß im Logo der Tageszeitung.
Alle diese skurrilen Einwände wurden vom Richtersenat deutlich
zurückgewiesen. In der ausführlichen 30seitigen Urteilsbegründung
führt der Richtersenat präzise aus, was den Österreichern und
Österreicherinnen ohnehin immer klar war: Dass eine
Verwechslungsgefahr der unabhängigen und kritischen neuen
Tageszeitung "Österreich" mit einem Amtsorgan der Republik nicht
besteht.
Wie der Richtersenat in seinem Urteil ausführt, kann der Inhalt
der Wortbildmarken "nicht als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung
bewertet werden, beide Wortbildmarken richten sich weder verachtend
gegen die staatlichen Institutionen noch gegen die
verfassungsrechtlichen Prinzipien der Republik Österreich. Es kann in
beiden Wortbildmarken kein die Grundwerte unserer Gesellschaft
verhöhnender Inhalt entdeckt werden".
Außerdem halten die Richter fest, dass es zu
"Verkehrsgepflogenheiten" zählt, "etwa in Zusammenhang mit Zeitungen,
geografische Bezeichnungen mit Wortelementen oder Bildelementen als
Marken zu verwenden, so etwa "OÖ Nachrichten", "Salzburger
Nachrichten" "Niederösterreichische Nachrichten" usw. ohne dadurch
einen hoheitlichen Charakter und somit eine Täuschungseignung zu
bewirken".
Rechtsanwalt Dr. Georg Zanger, der die Tageszeitung "Österreich"
im Markenrechtsverfahren vertreten hat, freut sich "dass die Richter
zur Recht erkannt haben, dass von einer Verletzung eines
Hoheitszeichens keine Rede sein kann und klargestellt ist, dass
niemand die moderne Tageszeitung mit einem Regierungsorgan
verwechselt. Damit bleibt die Tageszeitung "Österreich"
selbstverständlich bei ihrem Namen".
Rückfragehinweis:
Tageszeitung "Österreich"
Geschäftsführung
Büro Gert Edlinger 01/58811-2100 Dw.
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