• 06.03.2007, 16:15:17
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Glücksspiel: Aus für bwin & Co. In Österreich?

EuGH bestätigt österreichische Glücksspielrechtslage und lässt Verbot von Glücksspielen ohne Konzession ausdrücklich zu

Wien (OTS) - Das Wiener Unternehmen Omnia Communication-Centers
begrüßt die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
in der Rechtssache Placanica (Rs. C-338/04, C-359/04, C-360/04). Das
Urteil bestätigt für den Wiener online-Unterhaltungsspielanbieter die
österreichische Glücksspielrechtslage, die nur Konzessionsinhabern
nach dem Glücksspielgesetz das Anbieten von Glücksspielen gestattet.
"Das Urteil des EuGH lässt das österreichische System nicht nur
unangetastet, es bestätigt dieses ganz eindeutig. Der EuGH anerkennt
sogar, dass es notwendig ist, Werbung für legale Glücksspiele
zuzulassen, will man Betrug und Kriminalität im illegalen
Glücksspielbereich und die vielen damit verbundenen Gefahren für die
Bevölkerung verhindern."

Der EuGH spricht wörtlich davon, dass ein Konzessionssystem ein
wirksamer Mechanismus sein kann, kriminellen und betrügerischen
Aktivitäten im Glücksspielbereich vorzubeugen. Wie ein
österreichischer Glücksspiel- und Wettanbieter mit Lizenz aus
Gibraltar davon sprechen kann, dass staatliche Glücksspielmonopole
nach diesem Urteil nicht mehr zu halten seien, ist nach Lektüre des
EuGH-Urteils nicht nachvollziehbar.

Die Omnia Communication-Centers GmbH sieht sich in ihrem Weg
bestärkt, gegen Anbieter von Glücksspielen aus dem Ausland für den
österreichischen Markt unter Umgehung der inländischen
Konzessionsvorschriften Strafanzeigen einzubringen. "Wir hoffen, dass
die zuständigen Behörden nun endlich für Fairness sorgen und die
bestehenden Rechtsvorschriften zum Schutz österreichischer
Unternehmer und der österreichischen Bevölkerung vollziehen".

Die Omnia Communication-Centers GmbH hatte bereits im Oktober 2006
gegen verschiedene Anbieter wegen der Veranstaltung von Glücksspielen
ohne Konzession in Österreich Strafanzeigen eingebracht und auch
Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung angeregt,
da für die in Österreich erwirtschafteten Glücksspielumsätze von
diesen Unternehmen in Österreich weder Umsatzsteuer noch
Ertragsteuern abgeführt werden.

Rückfragehinweis:

Anwaltliche Vertretung und
   Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH
   Mag. Georg Streit, Rechtsanwalt
   Telefon (43) 1 521 75-0
   Fax     (43) 1 521 75-21
   E-Mail: office@h-i-p.at
   http://www.h-i-p.at

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