- 28.02.2007, 12:38:09
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- OTS0177 OTW0177
Futurelab setzt sich zur Wehr
Futurelab erwirkt einstweilige Verfügung gegen die Wiener Ärztekammer sowie ihren Präsidenten Univ.-Prof. Dr. Walter Dorner
Wien (OTS) - Das Handelsgericht Wien hat dem Antrag der Futurelab
Holding GmbH, vertreten durch RA Dr. Georg Kresbach von Wolf Theiss
Rechtsanwälte GmbH, auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung
stattgegeben, mit welchem es der Wiener Ärztekammer sowie ihrem
Präsidenten Univ.-Prof. Dr. Walter Dorner verboten wurde, die
Futurelab Holding GmbH als "Heuschrecken-Unternehmen" zu bezeichnen
sowie die Behauptung aufzustellen, dass die Erbringung von ambulanten
medizinischen Leistungen durch die Futurelab Holding GmbH eine
"desaströse Entwicklung" darstellen würde.
Die einstweilige Verfügung datiert mit 16.2.2007 und wurde der
Futurelab Holding GmbH am 27.2.2007 zugestellt.
Anlass des Rechtsstreites war ein Rundschreiben der Wiener
Ärztekammer, in welchem der Präsident der Wiener Ärztekammer die oben
genannten Behauptungen aufgestellt hatte.
Das Handelsgericht Wien erachtete die Zeihung der Futurelab
Holding GmbH als "Heuschrecke" als "per se ehrenrührig", da diese
Bezeichnung unumwunden die Assoziation mit "erntevernichtenden
Heuschreckenschwärmen" nahelegt, womit der falsche Eindruck geschürt
wird, die Futurelab Holding GmbH würde sich gegenüber Patienten
rücksichtslos verhalten.
Die Rechtsmittelfrist ist für die Beklagten noch nicht abgelaufen;
die einstweilige Verfügung ist daher zwar vollstreckbar, aber noch
nicht rechtskräftig.
Die internationale Laborgruppe Futurelab ist derzeit in 6 Ländern
mit 1700 MitarbeiterInnen tätig.
Rückfragehinweis:
PR Susanne Havel
Tel.: 01/710 55 01
Fax: 01/710 55 01-20
mailto:[email protected]
www.futurebiolab.at
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