- 21.02.2007, 11:34:23
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ÖAMTC prüft Rechtmäßigkeit der Tempo 100 Beschilderungen - Tirol und Steiermark problematisch
Club rät davon ab, mutwillig eine Bestrafung zu provozieren
Wien (OTS) - Die Kundmachung der Tempo 100-Limits sorgt nicht nur
bei Autofahrern für Verwirrung, sondern gibt auch den
Verwaltungsbehörden so manches Rätsel auf. Autofahrer werden derzeit
wegen Tempoüberschreitungen massenhaft zur Kasse gebeten. Die
ÖAMTC-Juristen haben sich die Beschilderungen in den betroffenen
Bundesländern genauer angeschaut. "Probleme mit der Ankündigung der
Tempolimits gibt es hauptsächlich in der Steiermark und in Tirol.
Salzburg, Wien und Oberösterreich sind zumindest eindeutig
beschildert", erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Autofahrern rät der
Clubjurist aber, sich in jedem Fall an die Tempolimits zu halten. Die
effektivste Lösung im Kampf gegen den unflexiblen Tempo
100-Schilderwald ist für den Club nach wie vor der Einsatz von
Verkehrstelematik. Bis diese umgesetzt ist, sollen die Limits aber
aufgehoben werden.
Von Verkehrsbeschränkungen nach dem "Immissionsschutzgesetz-Luft"
(IG-L) sind im Wesentlichen Wien, Salzburg, Oberösterreich,
Steiermark und Tirol betroffen. Kritik an der Beschilderung hagelt es
vorwiegend für die Bundesländer Steiermark und Tirol: Auf dem
steirischen Abschnitt der Süd Autobahn (A2) sind nur unverbindliche
"Hinweiszeichen" angebracht. Bei der verkehrstelematischen Anlage auf
der Inntalautobahn (A12) in Tirol befindet sich der Hinweis auf das
Immissionsschutzgesetz nicht an der richtigen Stelle. Auf der West
Autobahn (A1) in Oberösterreich und der Tauern Autobahn (A10) im Land
Salzburg dürften die Kundmachungen hingegen einwandfrei sein.
"Abgesehen von den formalen Fehlern bestehen auf Strecken mit
immissionsbedingten Tempolimits Zweifel an der inhaltlichen
Rechtmäßigkeit: Vor allem ist zu hinterfragen, ob die Beschränkungen
auf Grundlage einer angeblichen Feinstaub- oder
Stickstoffdioxid-Belastung für alle Pkw - unabhängig ob Benziner oder
Diesel - verhängt werden dürfen, während etwa Lkw praktisch überhaupt
nicht berührt sind", so der ÖAMTC- Jurist.
Der ÖAMTC rät dennoch, nicht mutwillig eine Bestrafung zu
provozieren. Immerhin halten sich die meisten Kraftfahrer an die
Limits und diese sollen nicht verunsichert werden. Gar nichts hält
der Club von "Massenverfahren" oder Mustereinsprüchen. Clubjurist
Hoffer erklärt: "Jeder Fall ist auf irgendeine Art anders gelagert.
Nur die professionellen Rechtsberater des Clubs können entscheiden,
ob ein Einspruch sinnvoll ist oder die Angelegenheit nur unnötig
verteuert."
In ausgewählten Fällen versucht der Club im Zuge von
Verwaltungsstrafverfahren Klarheit über viele Fragen herbeizuführen.
Die Erkenntnisse sollen dann auch in die Straßenverkehrsordnung
einfließen. Der ÖAMTC ortet nach wie vor gewissen Regelungsbedarf,
vor allem im Bereich der Verkehrstelematik. Diese hält der Club für
am besten geeignet, um abhängig von der Schadstoffbelastung,
Verkehrsdichte, Straßenzustand und der Wetterlage gezielt
Beeinträchtigungen der Bevölkerung durch den Straßenverkehr zu
minimieren bzw. die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Margret Handler
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:[email protected]
http://www.oeamtc.at
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