• 20.02.2007, 18:05:10
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PVA Obmann HAAS gegen eine Aufweichung des Berufsschutzes

Wien (OTS) - Gegen die von IHS-Chef Felderer geforderte
Aufweichung des Berufsschutzes beim Zugang zu den Invaliditäts- und
Berufsunfähigkeitspensionen spricht sich der Obmann der
Pensionsversicherungsanstalt Karl HAAS entschieden aus. Er weist in
diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Zuerkennungsquote bei
Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensionen mit 39,5% bei den
Arbeitern und mit 47,4% bei den Angestellten weit unter jenen Werten
der selbstständig Erwerbstätigen liegt. Diese betragen bei den
selbstständig Erwerbstätigen 64,1% und bei den Bauern 74,3%. Dies sei
umso bemerkenswerter führte HAAS weiters aus, als bei den
Erwerbsunfähigkeitspensionen der selbstständig Erwerbstätigen
grundsätzlich eine Verweisbarkeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
besteht, was bei den Arbeitern und Angestellten nicht oder nur
eingeschränkt der Fall ist. Im Übrigen bewegten sich zuletzt die
Anträge der Arbeiter und Angestellten auf "Frühpensionen
krankheitshalber" auf dem Niveau des Jahres 1995, sodass von einem
Anstieg nicht die Rede sein kann. Im gleichen Zeitraum verbesserte
sich die Eigenfinanzierungsquote der Pensionsversicherung der
Unselbstständigen auf zuletzt rund 96 Prozent.

Rückfragehinweis:
Pensionsversicherungsanstalt, Johannes PUNDY, Tel.: 050303/23700 DW
mailto:johannes.pundy@pva.sozvers.at

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