- 07.02.2007, 15:18:52
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Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) zu Pflege und Betreuung
Positionspapier des ÖGKV - Mindestanforderungen für Bartenstein-Vorschlag und alle künftigen Modelle
Wien (OTS) - Als Interessenvertretung und Experten der
Gesundheits- und Krankenpflege formulieren wir die Anliegen der
Berufsgruppe mit dem Hintergrund, die gesundheitliche und
pflegerische Versorgung der Bevölkerung in hoher Qualität zu sichern.
Betreuung:
Betreuung im Sinne der "Hilfeleistungen in der Nachbarschafts-,
Familien- und Haushaltshilfe" sind Tätigkeiten, die üblicherweise von
Angehörigen, Freunden oder von unselbstständig/selbstständig
Beschäftigten zur Hilfestellung für kranke oder behinderte Menschen
durchgeführt werden. Die Grenze dieser Hilfeleistungen liegt dort, wo
die Fähigkeiten eines Laien typischerweise ihr Ende finden.
Klienten für die Betreuung sind die Bezieher der Pflegestufen eins
und zwei. Ab der Pflegestufe drei muss die professionelle
Gesundheits- und Krankenpflege beigezogen werden.
Gesundheits- und Krankenpflege:
Ab der Pflegestufe 3 ist eine Pflege im Sinne des Gesundheits- und
Krankenpflegegesetzes sicherzustellen. Die Durchführung der
professionellen Pflegeleistung hat nur durch Berufsgruppen im Sinne
des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes zu erfolgen.
Diese sind:
- Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
- Pflegehilfe
- Berufe, welche den Abschluss der Pflegehilfe integriert haben
(z.B. Altenfachbetreuer)
Die Leistungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen sind
gesondert zu bewerten.
Für die Patientensicherheit ist eine kontinuierliche
Pflegeberatung durch den Gehobenen Dienst für Gesundheits- und
Krankenpflege ab der Pflegestufe 3 notwendig. Die Häufigkeit der
Beratung ist von der Pflegestufe abhängig.
Zur Verbesserung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung
der Familien und zur Förderung der Integration verschiedener Kulturen
ist auch in Österreich die Umsetzung des
Family-Health-Nurse-Konzeptes der WHO erforderlich.
Die Family-Health-Nurse hat auch die Aufgabe Nahtstelle zwischen
Betreuung und Fachpflege zu sein.
Eine erweiterte Definition der Leistungen der medizinischen
Hauskrankenpflege und die Finanzierung durch die Sozialversicherungen
sind unabdingbar.
Der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband ist der
Berufsverband aller Pflegeberufe Österreichs. Er ist gemeinnützig,
unabhängig, überparteilich und interkonfessionell.
Rückfragehinweis:
Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband DGKS Christine Ecker, MBA, MAS Präsidentin Wilhelminenstraße 91 / IIe, 1160 Wien www.oegkv.at mailto:[email protected] Tel. 0664/488 24 33
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