• 05.02.2007, 14:58:40
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  • OTS0176 OTW0176

Landeshauptmann Jörg Haider veröffentlicht sein heutiges, ausführliches Ortstafel-Schreiben an VfGH-Präsident Karl Korinek

Landeshauptmann stellt Fragen und erwartet "unverzügliche und ausführliche" Antwort

Klagenfurt (OTS) - Im Folgenden wird das in diesen Minuten an den
Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, Karl Korinek, übermittelte
Schreiben des Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider zur Kärntner
Ortstafelfrage veröffentlicht:

Verfassungsgerichtshof
Herrn Präsident Karl Korinek
Judenplatz 11
1010 Wien

Klagenfurt, 05.02.2006

Sehr geehrter Herr Präsident !

Als österreichischer Staatsbürger und demokratisch gewählter
Landeshauptmann des Bundeslandes Kärnten erlaube ich mir, Sie, sehr
geehrter Herr Präsident, hinsichtlich einer endgültigen und per
Verfassungsgesetz vor Angriffen Ihres Höchstgerichtes geschützten
Lösung der Kärntner Ortstafelfrage schriftlich zu kontaktieren und
Sie zu einer Stellungnahme des im Folgenden ausgeführten
Sachverhaltes aufzufordern. Ich halte eingangs fest, dass ich davon
ausgehe, dass Ihre Antwort unverzüglich und ausführlich erfolgen
wird, zumal Sie einerseits durch zahlreiche öffentliche
Stellungnahmen, Interviews und Aussagen bereits hinlänglich bewiesen
haben, dass Sie sich als Präsident eines Höchstgerichtes in der
Kärntner Ortstafelfrage kein Blatt vor den Mund nehmen und Sie
andererseits als Präsident des Verfassungsgerichtshofes bei
Entscheidungen von diesem ohnehin nicht stimmberechtigt sind.

Wie Sie wissen haben Sie in Ihrem auslösenden Erkenntnis zur Kärntner
Ortstafelfrage aus dem Jahr 2001, welches, das sei an dieser Stelle
nur kurz angemerkt, Sie im Jahr 2006 wieder zurücknehmen mussten,
festgehalten, dass "eine Ortschaft, die wie die Ortschaft St. Kanzian
am Klopeinersee in der gleichnamigen Gemeinde, über einen längeren
Zeitraum betrachtet, einen Minderheitenprozentsatz von mehr als 10%
aufweist, als Verwaltungsbezirk mit gemischter Bevölkerung iSd. Art.
7 Z 3 zweiter Satz des Staatsvertrages von Wien zu qualifizieren
ist."
Nun werden für diesen undefinierten "längeren Zeitraum" nunmehr die
Ergebnisse der letzten drei Volkszählungen herangezogen, um den
Minderheitenprozentsatz festzustellen.

Ich frage Sie nun, ob die Heranziehung der Ergebnisse der
Volkszählungen für die Feststellung der Minderheit menschenrechts-
und völkerrechtskonform ist und verweise in diesem Zusammenhang auf
das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, das, wie
Sie wissen, von Österreich ratifiziert wurde.
Artikel 3 dieses Rahmenübereinkommens lautet: "Jede Person, die einer
nationalen Minderheit angehört, hat das Recht, frei zu entscheiden,
ob sie als solche behandelt werden möchte oder nicht."

Ich frage das vor dem Hintergrund, weil tausende Kärntnerinnen und
Kärntner, die bei der Volkszählung, weil sie deutsch und slowenisch
können, "deutsch" und "slowenisch" als Umgangssprache angegeben
haben, ohne deren Wissen und deren Zustimmung kurzerhand der
slowenischen Volksgruppe zugerechnet wurden. Nun bilden die solcher
hand manipulierten und gefälschten Ergebnisse der Volkszählung aber,
wie bereits ausgeführt, jene statistische Grundlage, die für die
Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln herangezogen wird. Durch die
angeführte Manipulation der Volkszählung wird die Zahl der
slowenischen Minderheit in Kärnten aber grob verfälscht. So sind etwa
in der Stadt Bleiburg nicht mehr 1,9 Prozent, sondern plötzlich 16,2
Prozent Slowenen. Ich frage Sie, ob Sie dies akzeptieren können und
wollen und ich frage Sie, ob Österreich mit dieser Vorgehensweise
Ihrer Meinung nach gegen den Artikel 3 des Rahmenübereinkommens zum
Schutz nationaler Minderheiten verstößt? Und verstößt Österreich
ihrer Meinung nach nicht auch gegen die Menschenrechte? Denn Art. 1
des Rahmenübereinkommens sagt: "Rechte aus diesem Rahmenübereinkommen
sind Bestandteil der Menschenrechte". Und im Österreichischen
Staatsvertrag gibt es, wie Sie hoffentlich wissen, nicht nur den
Artikel 7, der die Rechte der Minderheiten in Österreich
(unzureichend) regelt, sondern auch einen Artikel 6, der Österreich
zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet.

Sehr geehrter Herr Präsident, ich frage Sie schließlich, ob Ihnen
bekannt ist, dass die Republik Österreich im Rahmenübereinkommen
erklärt , "dass unter dem Begriff nationale Minderheiten Gruppen
österreichischer Staatsbürger mit nichtdeutscher Muttersprache und
eigenem Volkstum zu verstehen sind" und fordere Sie in diesem
Zusammenhang auf, darzulegen, warum für Sie offensichtlich die
Umgangssprache, wie Sie im Rahmen der Volkszählung erhoben wird, und
nicht Muttersprache und eigenes Volkstum, wie es Österreich im
Rahmenübereinkommen erklärt, einziges Kriterium für die Zugehörigkeit
zu einer nationalen Minderheit ist.

Da ich überdies davon ausgehe, dass Sie, dem die Einhaltung geltenden
Rechtes nicht nur Verpflichtung, sondern auch Herzensanliegen ist,
jedem aufkommenden, auch noch so kleinen Verdacht der Nichteinhaltung
und Brechung von Recht, Völkerrecht und Menschenrecht genauestens auf
den Grund gehen und Sie Verstöße mit harten Worten und Taten ahnden,
sehe ich Ihrer ausführlichen Beantwortung meines Schreibens mit
Freude und Zuversicht entgegen.

In diesem Sinne verbleibt mit besten Grüßen
Ihr

Landeshauptmann Dr. Jörg Haider, der im Gegensatz zu anderen zu
keinem Zeitpunkt gegen geltendes Recht verstoßen hat.

(Schluss)

Rückfragehinweis:

Stefan Petzner
   Pressesprecher Landeshauptmann Dr. Jörg Haider
   Arnulfplatz 1
   A-9010 Klagenfurt
   Tel.: 05 0 536 22124 oder 0664 80536 22124
   Fax: 05 0 536 22150
   mailto: stefan.petzner@ktn.gv.at

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