- 01.02.2007, 10:27:31
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AK gibt Versicherungstipps: Wer zahlt bei einem Skiunfall?
Umfassender Schutz bei klassischen Reiseversicherungen - Checken, ob Risiken nicht schon durch andere Versicherungen gedeckt sind
Wien (OTS) - Wer in den Skiurlaub fährt, sollte auf einen
ausreichenden Versicherungsschutz achten, rät die AK. "Die
gesetzliche Krankenversicherung zahlt bei einem Skiunfall lediglich
die Kosten der medizinischen Behandlung", sagt AK Konsumentenschützer
Thomas Eisenmenger. Darüber hinaus bietet eine klassische
Reiseversicherung oder eine private Unfallversicherung entsprechenden
Schutz. "Prüfen Sie zuerst, ob Risiken des Skifahrens nicht bereits
durch eine bestehende Versicherung oder Kreditkarten abgedeckt sind",
rät Eisenmenger.
Klassische Reiseversicherungsprodukte bieten einen umfassenden
Schutz für alle Familienmitglieder. Auch die medizinischen Leistungen
sind sehr umfangreich.
Kreditkarten bieten einen eingeschränkten Schutz. "Es gibt oft nur
einen Versicherungsschutz, wenn die Kreditkarte in den letzten
Monaten vor Reiseantritt benutzt oder die Reise damit bezahlt wurde",
erklärt Eisenmenger. Einzelne Leistungen gelten nur für den
Karteninhaber und nicht für Mitreisende. Lücken müssen daher mit
Zusatzversicherungen abgedeckt werden.
Schutzbrief oder Sicherheitspass der Autofahrerclubs bieten
ebenfalls nur begrenzten Schutz. So müssen die angebotenen
Versicherungssummen für den Fall ambulanter oder stationärer
Behandlungen oder bei häufig vorkommenden Urlaubsunterbrechungen
eingehend geprüft werden.
Wer beispielsweise so schlimm stürzt, dass er von der Piste mit
einem Hubschrauber abtransportiert werden muss, dem kann das ohne
hinlänglichen Versicherungsschutz teuer kommen. Diese Kosten
übernimmt eine klassische Reise- genauso wie eine private
Unfallversicherung. Bleiben durch den Unfall dauerhafte Schäden
zurück oder wird der Verunglückte zumindest teilweise arbeitsunfähig,
zahlt nur eine private Unfallversicherung eine Rente.
Wenn jemand etwa eine andere Person beim Wintersport verletzt oder
seine Sachen beschädigt, ist er zum Schadenersatz verpflichtet. Damit
der Schädiger nicht in den finanziellen Ruin gestürzt wird, braucht
er eine Haftpflichtversicherung. Eine Haftpflichtversicherung ist
Bestandteil der Haushaltsversicherung, aber auch einer
Reiseversicherung oder eigenen Haftpflichtversicherung.
Eisenmenger warnt davor, "sich nur auf die Versicherung zu
verlassen und Pistenregeln zu brechen." Die Versicherung zahlt
nichts, wenn der Unfall oder Schaden vorsätzlich verursacht wurde
oder auf Grund einer beeinträchtigten psychischen Leistungsfähigkeit
durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente.
Rückfragehinweis:
Doris Strecker
AK Wien Kommunikation
tel.: (+43-1) 501 65-2677
mailto:[email protected]
wien.arbeiterkammer.at
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