- 30.01.2007, 15:57:00
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WESTENTHALER: Antrag auf Halbierung der Mehrwertsteuer auf Medikamente im Wortlaut
Wien (OTS) - Das BZÖ hat heute im Nationalrat einen Antrag
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994,
BGBl. Nr. 663/1994, geändert wird, mit folgendem Wortlaut
eingebracht:
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr.
663/1994, geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 134/2003, wird wie folgt geändert:
1. § 10 Abs. 2 Z 1 lit. a lautet:
"§ 10. (2) Die Steuer ermäßigt sich auf 10% für
1. a) die Lieferungen und die Einfuhr
- der in der Anlage Z 1 bis Z 44 aufgezählten Gegenstände
und
- von Münzen und Medaillen aus Edelmetallen, wenn die
Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250
vH des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts
ohne Umsatzsteuer beträgt (aus Positionen 7118, 9705 und 9706 der
Kombinierten Nomenklatur);"
2. Nach der Z 43 der Anlage wird folgende Z 44 eingefügt:
"44. Arzneimittel"
3. Die Z 44 bis 46 der Anlage erhalten die Bezeichnungen 45 bis 47.
Begründung
Im europäischen Vergleich liegt Österreich mit einer 20-prozentigen
MwSt. auf Medikamente hinter Dänemark (mit 25 Prozent) auf Platz 2.
Die anderen Staaten Europas heben deutlich niedrigere oder gar keine
Mehrwertsteuer auf Arzneimittel ein, was dazu führt, dass der
EU-Schnitt bei lediglich 10 Prozent liegt.
Der ermäßigte Steuersatz von 10 % gemäß § 10 Abs. 2
Umsatzsteuergesetz kommt derzeit unter anderem für
Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften aber auch
für die Konsumation von Speisen und Getränken zur Anwendung.
Insbesondere ist anzumerken, dass grotesker weise ausgerechnet
unverarbeiteter Tabak - im Gegensatz zu Arzneimitteln - ebenfalls
diesem ermäßigten Steuersatz unterliegt.
Somit ergibt sich die unverständliche Situation, dass zwar für ein
Essen in einem Luxusrestaurant oder für unverarbeiteten Tabak
lediglich 10 Prozent Mehrwertsteuer zu berappen sind, für die
Versorgung mit Arzneimitteln aber der doppelte Steuersatz verrechnet
wird.
Eine entsprechende Verbilligung der Medikamente für die Konsumenten
durch eine Reduzierung des Umsatzsteuersatzes auf 10 % ist daher ein
Gebot der Stunde. Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund der
Tatsache, dass immer mehr Patienten ihre Medikamente deshalb selbst
bezahlen müssen, da die Kassen aus Kostengründen die Kosten dafür
nicht mehr übernehmen.
Insgesamt fällt für den Kauf von Arzneimitteln (rezeptfreie sowie
rezeptpflichtige) ein jährliches Mehrwertsteuervolumen von rd. 600
Mio. Euro an. Bei einer Halbierung des MwSt.-Satzes wäre somit eine
Entlastung in Höhe von 300 Mio. Euro zu lukrieren.
Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ
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