- 30.01.2007, 11:14:53
- /
- OTS0101 OTW0101
Gewerkschaft vida: Erfolgreicher Lohnabschluss für FriseurInnen
Ab 1. Februar 2007 werden die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Lehrlingsentschädigungen um durchschnittlich 3,77 Prozent erhöht
Wien (vida/ÖGB) - Im Ranking der Lohnabschlüsse liegen die
FriseurInnen mit durchschnittlich 3,77 Prozent im Spitzenfeld. Wer
jetzt glaubt, dass Neid auf diese Berufsgruppe angebracht ist, sollte
sich klar sein, dass der Einstiegslohn bei Euro 1.040 liegt. Nach
langjährigen Verhandlungen wurden auch einige bedeutende Forderungen
der in der neuen Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft vida
organisierten FriseurInnen erfüllt.++++
Nach drei Jahren KV-Verhandlungsdauer erreichten die
vida-VerhandlerInnen endlich eine Einigung in der Frage des
Arbeitswerkzeugs. Ab sofort ist allen MitarbeiterInnen sämtliches
Handwerkzeug - mit Ausnahme der Kämme - durch den Betrieb zur
Verfügung zu stellen. Damit ist geklärt, dass Lehrlinge auch während
des Berufschulbesuches das benötigte Material und Werkzeug vom
Betrieb bekommen. Ein weiteres Benefit konnten die FriseurInnen beim
Kollektivvertragsabschluss durchsetzen: Bei Auflösung während der
Probezeit ist das anteilige Weihnachtsgeld auszuzahlen.
Die Kollektivvertragsverhandlungen für FriseurInnen,
KosmetikerInnen und FußpflegerInnen gestalten sich traditionell
schwierig, weil es auf Grund der hohen Anzahl an eher kleinen
Unternehmen in diesen Branchen nur wenige Gewerkschaftsmitglieder
gibt. Wer glaubt, dass die Umsetzung der Kollektivvertragsergebnisse
nicht in allen Betrieben stattfindet, hat in der Gewerkschaft vida
einen starken Partner zur Durchsetzung einer korrekten Abrechnung. Es
geht um immerhin 3,77 Prozent mehr Lohn! Das können Sie ruhig Ihrer
Friseurin, Ihrem Friseur erzählen - Mitglied bei vida zu sein, lohnt
sich. (km)
ÖGB, 30. Jänner 2007 Nr.
74
Rückfragehinweis:
Ulrike Legner Gewerkschaft vida ulrike.legner@vida.at Bundesfachgruppe Gesundheitsförderung und Wellness 1050 Wien, Margaretenstraße 166 Tel: +43 1 54641 430
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NGB