• 29.01.2007, 07:51:59
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ÖAMTC: Schaulustige bei Unfällen - Psychologische Hintergründe, rechtliche Konsequenzen

Tipps der Verkehrspsychologin des Clubs

Wien (OTS) - Einmal mehr konnte der ÖAMTC heute, Montag, nach
einem Unfall auf der A10 ein häufig auftretendes Phänomen beobachten:
Obwohl nach einem Unfall - ein Lkw war im Straßengraben gelandet -
alle Spuren ungehindert befahrbar blieben, kam es zu weitläufigem
Stauaufkommen durch Neugierige. "Aus psychologischer Sicht ist
Schaulust zwar durchaus erklärbar", meint dazu
ÖAMTC-Verkehrspsychologin Dora Donosa, "Allerdings kann falsches
Verhalten gefährliche Folgen und auch rechtliche Konsequenzen haben."
Donosa hat typische Szenarien zusammengestellt.

Gesteigerte Aufmerksamkeit der Autofahrer beim Passieren einer
Unfallstelle stellt zwar prinzipiell eine natürliche Reaktion dar,
wird aber auf Autobahnen bei Unfällen auf der Gegenfahrbahn zur
Ablenkung. Das Fahrverhalten ändert sich, Staus und gefährliche
Situationen bis hin zum Folgeunfall können entstehen. Radiostationen
in Deutschland versuchen Schaulustige mit Durchsagen wie: "Stau durch
Unfallgaffer" zu stigmatisieren und so das Stauaufkommen einzudämmen.
Die Verkehrspsychologin empfiehlt den Autofahrern, sich nicht
ablenken zu lassen und die Konzentration auf die eigene Fahrtrichtung
zu fokussieren.

Ein weiteres Problem stellt die Behinderung von Hilfskräften dar.
Dabei geht es nicht nur um Erschwernisse beim Transport von
Verletzten. "Schaulustige werden sowohl von Unfallopfern, als auch
von Helfern als störend empfunden. Der Stresspegel wird in einer
ohnehin angespannten Situation für Ersthelfer und Einsatzkräfte noch
zusätzlich erhöht", erklärt Donosa. Kann man keinen Beitrag zur
Hilfeleistung beisteuern, sollte man die Unfallstelle unverzüglich
verlassen.

Eine weitere Verschärfung erfahren Unfallsituationen durch ein
paradoxes Phänomen: Je mehr Schaulustige anwesend, desto geringer der
Wille zur wirklichen Hilfeleistung. "Die Verantwortlichkeit kann bei
vielen Personen leichter von sich weg geschoben werden", so Donosa.
Als absolute Respektlosigkeit sind in diesen Situationen
"Schnappschüsse" mit dem Handy zu werten.

"Schnappschüsse" von Unfallsituationen beschäftigen auch die
ÖAMTC-Rechtsabteilung. Insbesondere Fotoaufnahmen sogenannter
Leserredakteure werden zunehmend in Zeitungen und Magazinen
publiziert. "Das Fotografieren von Unfällen sowie die Weitergabe
solcher Fotos kann einen unzulässigen Eingriff in das gesetzlich
geschützte Persönlichkeitsrecht sowie die Privatssphäre von
Verunfallten darstellen und rechtliche Konsequenzen nach sich
ziehen", warnt die Rechtsabteilung des Clubs.

(Schluss)
Alfred Obermayr

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Informationszentrale
Tel.: +43 (0) 1 71199-1795
mailto:[email protected]
http://www.oeamtc.at

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