• 25.01.2007, 13:44:30
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  • OTS0196 OTW0196

Öffentliche Erklärung von W. Thomas Hampson

Stellungnahme von W. Thomas Hampson zur Unterstellung der Abgabenhinterziehung - Klarstellung zur Klärung des "Mittelpunkts der Lebensinteressen"

Wien (OTS) - Zu den in den Medien kolportierten Gerüchten
hinsichtlich seiner steuerlichen Verpflichtungen gegenüber der
Republik Österreich hält der amerikanische Staatsbürger W. Thomas
Hampson wie folgt fest:

1. Seit Anfang der 1990er Jahre gab es zahlreiche dokumentierte 
    Gespräche und Korrespondenzen mit dem Bundesministerium für 
    Finanzen (BMF) zur Klärung der Steuerpflicht von W. Thomas 
    Hampson in Österreich bzw. zur Klärung der Frage des
    "Mittelpunkts der Lebensinteressen" als weltweit tätiger und 
    anerkannter Sänger.
 2. W. Thomas Hampson ist und war immer als Staatsbürger der 
    Vereinigten Staaten von Amerika in seiner Heimat 
    steuerpflichtig. Seine amerikanischen Steuererklärungen bis
    zurück in das Jahr 1994 wurden dem BMF freiwillig offen gelegt.
 3. Im Jahr 2005 wurde erneut durch das BMF eine Prüfung der von 
    W. Thomas Hampson vorgelegten lückenlosen Dokumentation seiner 
    Einkommenssituation seit 1994 und seiner nachgekommenen 
    Steuerverpflichtungen gegenüber den Vereinigten Staaten von 
    Amerika vorgenommen.
 4. Ausgehend von dieser Dokumentation hat das BMF letztendlich 
    entschieden, dass eine Ansässigkeit in steuerlichem Sinne in 
    Österreich erst seit dem 1.1.2005 bestanden haben kann.
 5. Zu diesem Zeitpunkt hat das BMF nach Überprüfung der 
    steuerlichen Angelegenheiten weiters entschieden, W. Thomas  
    Hampson aufgrund eines öffentlichen Interesses des Staates 
    Österreich - wie vielen anderen Sportlern, Künstlern oder 
    Wissenschaftern ausländischer Herkunft auch - eine 
    Zuzugsbegünstigung zu gewähren.
 6. Diese Zuzugsbegünstigung bedeutet, dass W. Thomas Hampson für 
    seine österreichischen Einkünfte wie jeder österreichische 
    Streuerpflichtige Steuern bezahlt, jedoch für seine nicht-
    österreichischen Einkünfte durch seine Ansässigkeit in 
    Österreich nicht schlechter gestellt wird als in den 
    Vereinigten Staaten von Amerika.

W. Thomas Hampson dazu wörtlich, der sich bis Mitte März in den
USA (New York) aufhält: "Die Unterstellung der Abgabenhinterziehung
ist völlig haltlos und befremdet mich als Wahlösterreicher in
höchstem Maße. Als amerikanischer Staatsbürger bezahle ich meine
Steuern seit dem Beginn meiner Berufslaufbahn auf Dollar und Cent in
Amerika - ebenso komme ich meinen Verpflichtungen gegenüber der
Republik Österreich auf Euro und Cent genau nach."

Da W. Thomas Hampson in seinen steuerlichen Angelegenheiten
gegenüber dem BMF stets um Offenheit bemüht war, verzichtet er in der
gegenständlichen Causa auf das Steuergeheimnis, um den
verleumderischen Unterstellungen mit größtmöglicher Transparenz
entgegenzutreten.

W. Thomas Hampson entbindet das BMF bezüglich seiner steuerlichen
Situation in Österreich von der Verschwiegenheitspflicht und
ermächtigt das BMF bezüglich der Unterstellungen hierzu Auskünfte zu
erteilen.

Die Medienvertreter werden gebeten, sich bei Interesse direkt an
das BMF telefonisch unter +43-1-514 33-0 zu wenden.

Rückfragehinweis:

Steuerberater Dr. Johannes Edelsbacher
   Ernst-Grein-Straße 14 A, 5026 Salzburg
   Tel: 0662/64 58 59-0
   Fax: 0662/64 58 59-17
   mailto:office@edelsbacher-sbg.at
   
   Herbst Vavrovsky Kinsky Rechtsanwälte GmbH
   Dr. Karl Ludwig Vavrovsky
   Mozartplatz 4, 5020 Salzburg
   Tel: +43.662.84 95 16 -0
   Fax: +43.662.84 95 16 -25
   mailto:office@hvk.at

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