- 25.01.2007, 13:44:30
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Öffentliche Erklärung von W. Thomas Hampson
Stellungnahme von W. Thomas Hampson zur Unterstellung der Abgabenhinterziehung - Klarstellung zur Klärung des "Mittelpunkts der Lebensinteressen"
Wien (OTS) - Zu den in den Medien kolportierten Gerüchten
hinsichtlich seiner steuerlichen Verpflichtungen gegenüber der
Republik Österreich hält der amerikanische Staatsbürger W. Thomas
Hampson wie folgt fest:
1. Seit Anfang der 1990er Jahre gab es zahlreiche dokumentierte Gespräche und Korrespondenzen mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) zur Klärung der Steuerpflicht von W. Thomas Hampson in Österreich bzw. zur Klärung der Frage des "Mittelpunkts der Lebensinteressen" als weltweit tätiger und anerkannter Sänger. 2. W. Thomas Hampson ist und war immer als Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Amerika in seiner Heimat steuerpflichtig. Seine amerikanischen Steuererklärungen bis zurück in das Jahr 1994 wurden dem BMF freiwillig offen gelegt. 3. Im Jahr 2005 wurde erneut durch das BMF eine Prüfung der von W. Thomas Hampson vorgelegten lückenlosen Dokumentation seiner Einkommenssituation seit 1994 und seiner nachgekommenen Steuerverpflichtungen gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika vorgenommen. 4. Ausgehend von dieser Dokumentation hat das BMF letztendlich entschieden, dass eine Ansässigkeit in steuerlichem Sinne in Österreich erst seit dem 1.1.2005 bestanden haben kann. 5. Zu diesem Zeitpunkt hat das BMF nach Überprüfung der steuerlichen Angelegenheiten weiters entschieden, W. Thomas Hampson aufgrund eines öffentlichen Interesses des Staates Österreich - wie vielen anderen Sportlern, Künstlern oder Wissenschaftern ausländischer Herkunft auch - eine Zuzugsbegünstigung zu gewähren. 6. Diese Zuzugsbegünstigung bedeutet, dass W. Thomas Hampson für seine österreichischen Einkünfte wie jeder österreichische Streuerpflichtige Steuern bezahlt, jedoch für seine nicht- österreichischen Einkünfte durch seine Ansässigkeit in Österreich nicht schlechter gestellt wird als in den Vereinigten Staaten von Amerika.
W. Thomas Hampson dazu wörtlich, der sich bis Mitte März in den
USA (New York) aufhält: "Die Unterstellung der Abgabenhinterziehung
ist völlig haltlos und befremdet mich als Wahlösterreicher in
höchstem Maße. Als amerikanischer Staatsbürger bezahle ich meine
Steuern seit dem Beginn meiner Berufslaufbahn auf Dollar und Cent in
Amerika - ebenso komme ich meinen Verpflichtungen gegenüber der
Republik Österreich auf Euro und Cent genau nach."
Da W. Thomas Hampson in seinen steuerlichen Angelegenheiten
gegenüber dem BMF stets um Offenheit bemüht war, verzichtet er in der
gegenständlichen Causa auf das Steuergeheimnis, um den
verleumderischen Unterstellungen mit größtmöglicher Transparenz
entgegenzutreten.
W. Thomas Hampson entbindet das BMF bezüglich seiner steuerlichen
Situation in Österreich von der Verschwiegenheitspflicht und
ermächtigt das BMF bezüglich der Unterstellungen hierzu Auskünfte zu
erteilen.
Die Medienvertreter werden gebeten, sich bei Interesse direkt an
das BMF telefonisch unter +43-1-514 33-0 zu wenden.
Rückfragehinweis:
Steuerberater Dr. Johannes Edelsbacher Ernst-Grein-Straße 14 A, 5026 Salzburg Tel: 0662/64 58 59-0 Fax: 0662/64 58 59-17 mailto:office@edelsbacher-sbg.at Herbst Vavrovsky Kinsky Rechtsanwälte GmbH Dr. Karl Ludwig Vavrovsky Mozartplatz 4, 5020 Salzburg Tel: +43.662.84 95 16 -0 Fax: +43.662.84 95 16 -25 mailto:office@hvk.at
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