- 16.01.2007, 15:16:20
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Westenthaler: BZÖ-Entschließungsantrag zu Sanktionen für gebrochene Wahlversprechen
Wien (OTS) - Im Zuge der Dringlichen Anfrage brachte heute der
Klubobmann des Parlamentsklubs des BZÖ Abg. Peter Westenthaler einen
Entschließungsantrag betreffend Sanktionen für gebrochene
Wahlversprechen mit folgendem Wortlaut ein:
Die SPÖ hat im letzten Wahlkampf gezielt Wahlversprechen wie etwas
das der Abschaffung der Studiengebühren; der Abbestellung des
Eurofighters und einer Steuerreform, die 500 Euro für jeden
Österreicher und jede Österreicherin bringen soll, benutzt, um Wähler
zu gewinnen. Dies wäre legitim, wenn sie - als Wahlsieger - in der
Folge die getroffenen Versprechen auch umsetzte. Da praktisch alle
wesentlichen Wahlversprechen (so auch das auf Abschaffung der
Studiengebühren) sich aber nicht im mit der ÖVP vereinbarten
Regierungsprogramm wiederfinden, kann dies wohl ausgeschlossen
werden. Die Wähler, für deren Wahlentscheidung die gebrochenen
Versprechen maßgeblich waren, wurden damit betrogen.
Es ist demokratiepolitisch unerträglich und fördert das
Desinteresse der Bürger am politischen Geschehen und das Misstrauen
gegenüber Politikern, wenn Parteien und einzelne Kandidaten ungehemmt
vor der Wahl den Wählern Versprechungen machen können, um sie nachher
nicht einzuhalten oder sogar (Stichwort: Valorisierung der
Studiengebühren statt ihrer Abschaffung) das Gegenteil des
Versprochenen zu tun. Das freie Mandat darf kein Freibrief zum Betrug
am Wähler sein.
Die Antragsteller fordern daher, für gebrochene Wahlversprechen
Sanktionen sowohl gegenüber einzelnen Politikern als auch gegenüber
ganzen Parteien zu ermöglichen. Zur Verfolgung des Bruchs von
sozusagen "offiziellen", nämlich namens einer Partei gemachten
Wahlversprechen wäre etwa eine (gebührenfreie) Sammelklage von
mindestens 10.000 Wählern denkbar. Im Falle einer gerichtlichen
Feststellung des Bruchs eines Wahlversprechens könnte eine
prozentuelle Kürzung der Parteienförderung (ev. mit Umwidmung dieser
Gelder zugunsten der Ziele des Wahlversprechens) als Sanktion
verhängt
werden. Gebrochene Versprechen einzelner Mandatare sollten
individuell eingeklagt werden können und zu einer persönlichen
Haftung (etwa in Form einer Pauschalzahlung an eine karitative
Einrichtung oder Ableistung von gemeinnützige Arbeit) führen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat bis 1.
Mai 2007 schriftlich darüber zu berichten, in welcher Form Parteien
oder einzelne Mandatare bzw. Wahlkandidaten wirksam für den Bruch von
Wahlversprechen sanktioniert werden können und in der Folge
entsprechende Gesetzesentwürfe vorzulegen."
Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ
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