- 14.01.2007, 09:54:46
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Westenthaler: BZÖ fordert Einklagbarkeit von Wahlversprechen!
Zahlung einer spürbaren Pönale an karitative Organisationen oder Ableistung von Sozialdienst bei gebrochenen Wahlversprechen
Wien (OTS) - BZÖ - Bündnisobmann KO Ing. Peter Westenthaler
forderte heute eine Einklagbarkeit von konkreten Wahlversprechen.
"Die Angelobung der SPÖVP-Koalition der gebrochenen Wahlversprechen
hat gezeigt, dass wir in Österreich eine solche Maßnahme zum Schutz
der Wählerinnen und Wähler brauchen. Um Bundeskanzler zu werden, hat
SPÖ-Chef Gusenbauer u.a. die Abschaffung der Studiengebühren, die
Abbestellung der Eurofighter, 500 Euro Entlastung pro Jahr für die
Menschen sowie eine Pflegeoffensive versprochen. Jetzt ist Gusenbauer
Bundeskanzler und die Studiengebühren bleiben, die Eurofighter
kommen, die Menschen werden belastet statt entlastet und das
Pflegegeld wird ebenfalls nicht erhöht. Der SPÖ-Vorsitzende hat damit
einen demokratiepolitischen Flurschaden angerichtet, der gar nicht
wieder gut zu machen ist, geschweige denn rückgängig gemacht werden
kann."
Für Westenthaler ist die Einklagbarkeit von Wahlversprechen ein "Akt
der demokratiepolitischen Hygiene" und ein notwendiger Schutz der
Wählerinnen und Wähler vor dem Missbrauch der demokratischen
Spielregeln. "Den Wählerinnen und Wähler wird von gewissen Leuten vor
der Wahl der Himmel auf Erden versprochen, doch nach der Wahl fallen
sie aus allen Wolken. Wir wollen mit der Einklagbarkeit konkreter
Wahlversprechen einen demokratiepolitischen Konsumentenschutz für die
Wählerinnen und Wähler schaffen", sagte der BZÖ-Chef.
Als Konsequenz der Verurteilung eines Politikers fordert Westenthaler
je nach Schwere des Delikts die Zahlung einer spürbaren Pönale an
karitative Organisationen bzw. die Ableistung von sozialen Diensten.
"Wenn ein Politiker die Bevölkerung anlügt, dann soll er auch mit
Konsequenzen rechnen müssen. Es kann nicht sein, dass ein Politiker
wie Gusenbauer ungestraft davon kommt und sich noch vier Jahre -
künftig fünf Jahre - als Bundeskanzler sonnen kann."
Der BZÖ-Chef kündigte in diesem Zusammenhang eine Gesetzesinitiative
des BZÖ an, derzufolge es in Zukunft in Österreich möglich sein soll,
gebrochene Wahlversprechen einzuklagen. "Politiker müssen sich auch
vor Gericht verantworten, wenn sie konkrete Wahlversprechen so
offenkundig nicht einhalten, wie dies Gusenbauer derzeit tut", so
Westenthaler.
Übrigens: Was macht eigentlich Frau Silhavy? (Schluss)
Rückfragehinweis:
Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ)
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