• 11.01.2007, 08:26:37
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Klement: Land Kärnten beim Tierschutz säumig

Wie lange werden die orangen Verzögerer noch untätig herumsitzen, während Tiere leiden?

Klagenfurt (OTS) - "Klagenfurt braucht dringend ein neues
Tierschutzheim. Das Land Kärnten darf die Entscheidung nicht mehr
länger hinauszögern. Es liegt an Uwe Scheuch als
Tierschutz-Landesrat, daß es wirklich rasch zu einer Lösung kommt,
damit die armen Tiere endlich ein angemessenes Dasein erhalten. Ein
weiteres Hinauszögern wäre unerträglich, da Kärnten beim Tierschutz
im Vergleich zu den anderen Bundesländern sowieso schon hinter her
hinkt", so FP-NRAbg. Dipl.-Ing. Karlheinz Klement

Der geschäftsführende Landesparteiobmann, der zugleich auch der
Tierschutzsprecher des freiheitlichen Parlamentsklubs ist,
kritisiert, daß mittlerweile schon seit drei Jahren über einen Neubau
des Tierheimes in Klagenfurt diskutiert werde. Dabei wäre dringender
Handlungsbedarf gegeben. Das vor 30 Jahren gebaute bisherige Tierheim
sei in einem desolaten Zustand, unter den schlechten hygienischen
Bedingungen litten nicht nur die Tiere, sondern auch die Mitarbeiter.

Die Schuld dafür, daß es bisher keine Einigung zwischen Land Kärnten,
Stadt Klagenfurt und Tierschutzverein über die Errichtungs- und
Erhaltungskosten eines neuen Tierheimes gegeben hat, ortet Klement in
den BZÖ-Reihen vom Land Kärnten. "Für den Neubau geistern viele Pläne
herum, aber bisher ist es zu keiner Umsetzung gekommen. Zunächst hat
Landeshauptmann Haider bis Weihnachten eine Lösung versprochen, und
es ist nichts geschehen. Dann hat Haider die
Landesimmobiliengesellschaft beauftragt, bis Jahresbeginn ein
kostengünstiges Baukastensystem für die Kärntner Tierheime zu
entwickeln, und es liegt noch nichts Konkretes vor. Uwe Scheuch hat
ursprünglich versprochen, daß er noch im Jänner eine Entscheidung
fällen wird, und nun spricht er schon wieder von Frühling. Es ist
Zeit, diese Verzögerungstaktik zu beenden."

Das einzige, was bisher vorhanden sei, wäre eine Absichtserklärung
des Landes, Geld zu investieren. Dabei sei die Rechtslage in dieser
Situation eindeutig. Das Bundestierschutzgesetz schreibe einen
Leistungsvertrag zwischen Land und Tierheimbetreibern vor. Denn laut
Paragraph 30 des Bundestierschutzgesetzes müsse die öffentliche Hand
für alle Heimtiere aufkommen. "Auszuhandeln ist nur die Höhe der
Tagsätze für die Heimtiere. Das kann ja wohl nicht so schwer sein. In
anderen Bundesländern gibt es auch keine Probleme, nur Kärnten ist
die Negativausnahme."

Rückfragehinweis:
Die Freiheitlichen
0463 / 51 52 92

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