- 03.01.2007, 13:23:02
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Kukacka: Tempo-100 in OÖ ist vordergründiger politischer Aktionismus, Verkehrsbeeinflussungsanlage auf A1 könnte im Spätherbst 2007 stehen
Einigung in Koalitionsverhandlungen auf Änderung des IG-Luft
Wien (OTS) - "Es ist äußerst bedauerlich, dass man nicht auf die
vereinbarte Installation der Verkehrsbeeinflussungsanlage (VBA) im
Spätherbst 2007 wartet, sondern die Tempo-100-Verordnung in
Oberösterreich trotz erheblicher fachlicher und politischer Bedenken
nunmehr doch in Kraft setzt", sagt Verkehrsstaatssekretär Mag. Helmut
Kukacka heute zu Landesrat Rudi Anschober. Gerade jetzt, wo auch die
Verhandlungen zwischen der Asfinag und dem Land Oberösterreich über
eine Vorziehung und Vorfinanzierung der VBA-Errichtung im Gange sind,
habe der Staatssekretär kein Verständnis für diese überzogene
Tempo-100 Maßnahme. "Die VBA könnte bis Spätherbst dieses Jahres
stehen", erklärt Kukacka. Mit einer automatischen
Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) und deren Koppelung mit den
entsprechenden Messanlagen könnten die Tempolimits zeitlich und
räumlich je nach Grenzwertüberschreitung individuell geregelt bzw.
begrenzt werden. Die jetzt verhängten Tempolimits, ohne Bezug auf die
derzeitige konkrete Schadstoffbelastung, wären dadurch überflüssig,
kritisiert Kukacka die nun erlassenen Verordnung.
Der vorliegende Verordnungstext wurde zwar in einer gemeinsamen
Arbeitsgruppe von Land Oberösterreich und BMVIT von seinen fachlichen
Fehlern bereinigt (wie z.B. falsche Kilometrierung und falscher
Gesetzesbezug), es liegt aber nach wie vor ein grundsätzlicher
Dissens mit dem Verkehrsministerium vor, was die Zulässigkeit der
Verwendung veralterter Messdaten (Statusbericht aus dem Jahr 2003)
betrifft, denn auch der neuen Verordnung liegen nach wie vor keine
aktuellen Messdaten zu Grunde. Die nunmehr fehlende Bezugnahme auf
den Feinstaub in der neuen Verordnung lasse auch die Vermutung
aufkommen, dass entgegen der ursprünglichen Behauptung, die
Feinstaubproblematik nicht ausreichend gravierend sei, kritisierte
Kukacka.
Die nunmehr erlassene Verordnung ist auch deshalb ein unnötiger und
vordergründiger politischer Aktionismus weil in den
Koalitionsverhandlungen zwischen ÖVP und SPÖ Einvernehmen darüber
erzielt werden konnte, das Immissionsschutzgesetz Luft (IG-Luft)
dahingehend zu novellieren, dass in Zukunft das Erlassen von
Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen und Schnellstraßen
gemäß Immissionsschutzgesetz Luft Bundeskompetenz sein soll. "Der
Bund ist durch die Asfinag ja auch der Erhalter und Betreiber des
höherrangigen Straßennetzes und ein Tempofleckerlteppich ist ein
verkehrs- und umweltpolitischer Unfug. Wir brauchen einheitliche
Geschwindigkeitsbeschränkungen, die einen zügigen Verkehrsfluss und
auch die damit verbundene Verkehrssicherheit garantieren. Regionale
Befindlichkeiten und Landesgrenzen dürfen dabei keine übergeordnete
Rolle spielen", sagt Kukacka.
Die anhaltende Diskussion um die Emissionssituation habe sich in
Österreich auch deshalb verschärft, weil hierzulande deutlich
niedrigere Grenzwerte für Luftschadstoffe, etwa für Stickoxide,
vorgeschrieben sind als in der Europäischen Union üblich. "Auch diese
Vorzugsschülerrolle Österreichs bei der Festsetzung der Grenzwerte
muss bei einer entsprechenden Novellierung des IG-L hinterfragt
werden. Es ist deshalb unfair und sachlich nicht gerechtfertigt, dass
diese österreichische Vorzugsschülerrolle nun zu Lasten des Verkehrs
durchgesetzt werden soll, während in den anderen Bereichen von den
Bundesländern bei Hausbrand, Gewerbe und Industrie offenbar
keinesfalls so strenge Maßstäbe angelegt werden, weil die
Tempobeschränkungen von den Ländern politisch am einfachsten
durchsetzbar sind", schloss Kukacka.
Rückfragehinweis:
Staatssekretariat im BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Stefan Naglis, Pressesprecher
Tel.: +43 (01) 711 62/8803
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