Wien (OTS) - Die Sektion IV / Bundesministerium für Gesundheit und
Frauen gibt bekannt, dass in
"gemahlenen Kürbiskernen" Bezeichnung: Ground Egushy - Kürbiskerne gemahlen Vertreiber: Mangat & Co, Wien Beschreibung: beiges, grob gemahlenes fettiges Pulver Inhalt: 150 g Chargennummer: - Mindesthaltbarkeitsdatum: Ende Dez. 2006 Ursprungsland: Nigeria Salmonellen nachgewiesen wurden.
Die Ware wurde daher nach den Begriffsbestimmungen des § 5 Abs. 5
Z 1 Lebensmittel- und Verbrauchershutzgesetz - LMSVG, BGBl I Nr.
13/2006 idgF als gesundheitsschädlich beurteilt.
Vor dem Verzehr dieses Produktes wird gewarnt.
Diese Warnung besagt nicht, dass die Gesundheitsschädlichkeit der
Ware vom Hersteller/Importeur/Vertreiber verursacht worden ist.
Rückfragehinweis:
BM für Gesundheit und Frauen Ministerbüro Mag. Jürgen Beilein Tel.: ++43 1 711 00/4309 mailto:juergen.beilein@bmgf.gv.at http://www.bmgf.gv.at
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