- 19.12.2006, 12:15:23
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ÖAMTC: Mehr als ein Fünftel aller Verkehrsunfälle sind Auffahrunfälle
Club-Expertin warnt vor zu geringem Abstand auf der Straße
Wien (OTS) - Heute beginnt in Linz der Prozess wegen einer
Massenkarambolage von Pkw und Lkw auf der West Autobahn (A1) im Jahr
2005 mit zwei Toten und mehreren Verletzten. "Vor allem die
Kombination aus nicht angepasstem Tempo, zu geringem
Sicherheitsabstand und Unaufmerksamkeit ist häufig Unfallursache bei
Auffahrunfällen", weiß ÖAMTC-Juristin Verena Hirtler. "Besonders bei
schlechter Sicht heißt es 'Fuß weg vom Gas'." Verheerend wird es,
wenn es zu einem Dominoeffekt mit mehreren Beteiligten kommt.
Im Vorjahr war mehr als jeder fünfte Verkehrsunfall (21,7 Prozent)
ein Auffahrunfall. Auf Autobahnen war mit 52,8 Prozent sogar über die
Hälfte aller Unfälle mit Lkw-Beteiligung (über 3,5 Tonnen) ein
Auffahrunfall. Nicht viel besser liest sich die Bilanz auf
Schnellstraßen (43,8 Prozent) und Landesstraßen Typ B (28,8 Prozent).
Abstand von einer Sekunde ist nur bei optimalen Bedingungen
ausreichend
Ein Großteil der Kraftfahrer hält nach Erfahrungswerten des ÖAMTC
einen Abstand von 0,8 Sekunden oder mehr ein. Wer weniger Abstand
hält, ist nicht mehr sicher unterwegs. Doch auch ein Abstand von
einer Sekunde ist nur bei optimalen Bedingungen ausreichend.
"Besonders bei einer überraschenden Vollbremsung des Vordermannes
oder einer plötzlich auftauchenden Nebelwand braucht es die volle
Aufmerksamkeit und das ganze Können des Lenkers, um einen
Auffahrunfall zu verhindern", erklärt die ÖAMTC-Juristin.
Bei zwei Sekunden Abstand fährt man jedenfalls entspannter und
sicherer. Bei 130 km/h beträgt der Sicherheitsabstand dann immerhin
knapp 80 Meter. "Das Problem - oft empfinden das andere
Fahrzeuglenker als Einladung, diese scheinbar große Lücke auszufüllen
und die Spur zu wechseln", so Hirtler. Das nimmt aber dem
Folgeverkehr den nötigen Abstand und erhöht die Gefahr von
Auffahrunfällen.
Dränglern drohen hohe Strafen bis zum Führerscheinentzug
"Der Abstand zwischen zwei Fahrzeugen ist in der
Straßenverkehrsordnung nur sehr allgemein festgelegt: Man muss
zeitgerecht anhalten können, wenn das vordere Fahrzeug plötzlich
abgebremst wird", weiß die ÖAMTC-Juristin. Bei zu geringem Abstand
drohen neben der hohen Unfallgefahr auch rechtliche Konsequenzen. Bei
einem Abstand zwischen 0,4 und einer Sekunde winkt eine
Verwaltungsstrafe von bis zu 726 Euro. Liegen zwischen zwei
Fahrzeugen nur 0,2 bis 0,4 Sekunden gibt es eine Vormerkung im
Führerscheinregister sowie eine Verwaltungsstrafe von mindestens 72
Euro bis zu 2.180 Euro. "Bei noch weniger Abstand ist der
Führerschein sofort für mindestens drei Monate weg und die
Verwaltungsstrafbehörde wird sich bei der Strafbemessung
wahrscheinlich nicht mit der Untergrenze des Strafrahmens von 72 Euro
begnügen", so die Club-Expertin abschließend.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Thomas Schweighofer
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:[email protected]
http://www.oeamtc.at
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