• 18.12.2006, 10:06:37
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ÖAMTC: Steirische Verkehrsbeschränkungen zu Tempo 100 sind rechtlich problematisch

Wer sich zu Unrecht bestraft fühlt, soll sich unbedingt an die Club-Juristen wenden

Wien (OTS) - Für Verwirrungen sorgen die Kundmachungen der Tempo
100-Limits und Fahrverbote in der Steiermark. "Die Tempolimits werden
mit Verkehrszeichen angekündigt, allerdings wird ein Teil der Tafeln
erst im Laufe der nächsten Wochen aufgestellt", kritisiert
ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch. Bei den Fahrverboten denkt man
erst gar nicht daran, diese über Verkehrsschilder kundzumachen,
sondern man beschränkt sich auf die Bekanntgabe via Medien. Auf
Wunsch gibt es Fahrverbotsinfos per SMS. Das Land Steiermark verweist
lediglich darauf, dass die Verbote und Beschränkungen ohnedies im
Landesgesetzblatt nachgelesen werden können. "Nach Ansicht des ÖAMTC
ist diese Kundmachungssituation für nicht ortskundige Lenker sehr
problematisch. Daher wird bei Bestrafungen zu prüfen sein, ob ein
Kfz-Lenker vom Wirksamwerden des Feinstaubtempolimits oder des
Fahrverbotes wissen hätte müssen", so Haupfleisch.

"Angesichts der angekündigten Mindeststrafen in der Höhe von 200
Euro darf eine unverschuldete Unkenntnis keinesfalls zu einer
Bestrafung führen", so der Club-Experte weiter. Wer sich zu Unrecht
bestraft fühlt, kann sich unter (01) 71199 - 1530 oder E-Mail:
[email protected] an die ÖAMTC-Juristen wenden.

Das Land Steiermark hat durch zahlreiche Ausnahmen dafür Sorge
getragen, dass ein allfälliges Fahrverbot für Wirtschaft und
Dienstnehmer keinen Stillstand bringt. Man informiert sich am besten
auf der Homepage des Clubs unter www.oeamtc.at/steiermark, ob man
unter eine Ausnahmeregelung fällt. "Statt komplizierten Regelungen
und hohem Administrationsaufwand, sollte man lieber die
Dieselpartikelfilter-Nachrüstung weiter fördern und verstärkt dafür
werben", so der ÖAMTC-Chefjurist. Der Club hält die Nachrüstung von
Dieselfahrzeugen mit Partikelfilter für wesentlich effizienter als
Fahrverbote oder Tempolimits, deren Wirksamkeit aufgrund des generell
geringen Beitrags der Pkw-Emissionen zur Feinstaubbelastung in Frage
zu stellen ist.

(Schluss)

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Margret Handler
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:[email protected]
http://www.oeamtc.at

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