• 15.12.2006, 10:29:57
  • /
  • OTS0080 OTW0080

AK: Verkehrsminister verteuert Ausbildung für Berufkraftfahrer

Anrecht auf Berufsschutz für Lkw- und BuslenkerInnen muss gesichert werden

Wien (OTS) - Als "Kostenbelastungspaket für Lkw- und Buslenker",
das keine Qualitätssicherung bei der Ausbildung bringt, kritisiert
AK Verkehrsexperte Richard Ruziczka eine Verordnung des
Verkehrsministers. Neue Berufskraftfahrer ab 2008 bzw. 2009 müssen
zusätzlich zu einer Lehrabschlussprüfung und den Führerscheinkosten
für den C oder D-Führerschein nun auch für die
Berufskraftfahrerausbildung plus Prüfung bezahlen, bevor sie einen
Lkw oder Bus lenken dürfen. In der Verordnung regelt der Minister
aber NICHT, welche Kriterien die Prüfer erfüllen müssen, die
Ausbildungsstätten und die Ausbildung allgemein. Der Minister regelt
aber die Prüfungskosten für die Lenker - und die sind geschmalzen:
250 Euro mit jährlicher Erhöhungsklausel. Entschädigung für die
Prüfer: Etwa in Tirol rund 52.000 Euro pro Jahr für jeden der drei
vorgesehenen Prüfer. "Das ist absolut unzumutbar!" sagt Ruziczka,
"wir fordern eine volle Ankerkennung des Lehrabschlusses auf die
Grundqualifikation, klare Qualitätskriterien für die Prüfer, für
Ausbildungsstätten und die Ausbildung, die für Berufskraftfahrer
leistbar bleiben muss!"

Die AK war jahrelang bestrebt, den Lehrberuf "BerufskraftfahrerIn"
obligatorisch neben dem Führerschein der Klassen C (Lkw) bzw D (Bus)
in Österreich einzuführen. Erst dank einer neuen EG-Richtlinie kann
dieses Ziel jetzt endlich umgesetzt werden. Deutschland hält seine
bestehenden Berufsausbildungen aufrecht
(Berufskraftfahre-rin/Berufskraftfahrer und Fachkraft im Fahrbetrieb)
- doch in Österreich nimmt man auf eine Absolvierung des
Lehrabschlusses im Lehrberuf "BerufskraftfahrerIn" keine Rück-sicht:
Jedenfalls ist trotz Lehrabschluss eine neuerliche Prüfung vor einer
Prüfungskommission abzulegen, bevor man Lkw oder Busse lenken darf.
Damit ist zu befürchten, dass der Lehrberuf "BerufskraftfahrerIn",
der notwendig ist, um einen Berufsschutz zu erreichen, gänzlich
unattraktiv wird.

Der Verordnungsentwurf zu dem im Sommer beschlossenen Gesetz regelt
ganz zentrale Fragen, wie Qualitätskriterien für die Prüfer,
Anforderungen an die Ausbildungsstätten und an die Ausbildung
(Kursdauer, Kursunterlagen, Kosten etc.) nicht. Statt dessen legt der
Verkehrsminister eine unannehmbar hohe Prüfungsgebühr von 250 Euro
fest, die hauptsächlich als Aufwandentschädigung für die Prüfer
vorgesehen ist. Nach der AK vorliegenden Informationen bedeutet das
etwa für das Bundesland Tirol, dass jeder der drei vorgesehenen
Prüfer pro Jahr eine Prüferentschädigung von rund 52.000 erhielte.
Aus Sicht der AK sind derartig hohe Entschädigungen, die Lkw- und
Buslenker zusätzlich zu den noch nicht abschätzbaren
Ausbildungskosten für die Grundqualifikation selbst zahlen müssen,
völlig inakzeptabel.

Rückfragehinweis:
AK Wien Presse
Tel.: (++43-1) 501 65-0
mailto:akpresse@akwien.or.at
http://www.akwien.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel