• 12.12.2006, 10:00:00
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Pflegeurlaub, Kündigung im Krankenstand, Pensionsantritt: Die größten Irrtümer der ArbeitnehmerInnen - AUDIO

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EINMODERATION (Österreich) (OTS) - Noch drei Wochen bis
Weihnachten. Wer tagsüber arbeiten geht, dem bleibt nicht mehr viel
Zeit zum Einkaufen. Wenn dann vielleicht auch noch ein Kind krank
wird, ist das Chaos perfekt. Der fiebernde Sprössling kann
schließlich nicht den ganzen Tag allein daheim bleiben. Darf’s
vielleicht ein "Pflegeurlaub" sein? Unter Umständen, ja - sagt die
Arbeiterkammer. Und räumt in der stressreichsten Zeit des Jahres mit
den größten Irrtümern des Arbeits- und Sozialrecht auf.

REDAKTEURSTEXT

Die Situation trifft meist den Alleinerzieher: Kind krank - wer
passt auf? Wenn keiner da ist, macht das dann wohl die Mama oder der
Papa selbst. Doch: Für wie lange, glauben Sie, kann man dafür vom Job
daheim bleiben?

OT 01 0:00sec UMFRAGE Länge Pflegeurlaub [Ja, das kommt...]

Wir fragen nach bei einem Experten für Arbeitsrecht. Johannes
Denk, Jurist in der AK Niederösterreich rechnet die Maximal-Dauer
einer bezahlten Pflegefreistellung vor:

OT 02 0:22sec DENK Länge Pflegeurlaub [Grundsätzlich...]

Bedingung für jede Pflegefreistellung ist, dass der zu Pflegende
im selben Haushalt lebt, sagt AKNÖ-Experte Denk. Im Fall des Falles
muss unbedingt der Chef verständigt werden.

OT 03 0:38sec DENK Voraussetzungen [Also, automatisch...]

Eine Bestätigung, wie wir sie auch schon vom eigenen Krankenstand
her kennen. Apropos Krankenstand: Was meinen Sie: kann man vom Boss
gefeuert werden, während man daheim zu Bette liegt?

OT 04 1:05sec UMFRAGE Kündigung im Krankenstand [Ich glaub, dass...]

Ein Fehlglauben, der ziemlich weit verbreitet ist, sagt AK-Jurist
Johannes Denk:

OT 05 1:20sec DENK Gerücht [Das ist ein hartnäckiges...]

Ausgenommen sind lediglich Schwangere oder Personen mit erhöhtem
Kündigungsschutz - etwa Behinderte mit
Behinderten-Einstellungsschein. Johannes Denk empfiehlt:

OT 06 1:50sec DENK Behinderten-Einstellungsschein [Speziell...]

Als Arbeitnehmer ist man grundsätzlich nicht verpflichtet, seine
Krankheit dem Betrieb mitzuteilen. Wer jedoch offen auf den Chef
zugeht, dem könnte möglicherweise damit eine Kündigung erspart
bleiben, sagt AK-Jurist Denk.

OT 07 2:11sec DENK Offen zum Chef sein [Schützt natürlich...]

Sinnvoll ist ein Gespräch vermutlich auch dann, wenn man den
eigenen Ruhestand ins Auge fasst. Wenn man dann halt die
Beitrags-Jahre beisammen hat. Oder das Alter. Oder beides? Was meinen
Sie?

OT 08 2:34sec UMFRAGE Wann in die Pension? [Also, ich glaub...]

Die Pensionsreform bringt einige Änderungen für die Arbeitnehmer,
bestätigt auch AKNÖ-Experte Denk. Viele Beitragsjahre allein zum
Beispiel sind nicht mehr genug:

OT 09 2:59sec DENK Beitragsjahre allein genügen nicht [Aufgrund...]

Das Pensions-Antrittsalter ist jetzt einheitlich für Männer mit 65
und für Frauen mit 60 Jahren fixiert. Früher geht’s jetzt - fast
nicht mehr:

OT 10 3:20sec DENK Vorzeitige Alterspension [Es gibt...]

Der genaue Pensionsbetrag errechnet sich schließlich aus dem
Einkommen und den geleisteten Beitragsjahren. Die häufigsten Fragen
rund um Arbeit, Pension und Recht hat die Arbeiterkammer
Niederösterreich auf ihrer Homepage zusammengefasst. Die Adresse:
noe.arbeiterkammer.at, Kanal "Arbeit und Recht".
***

Selbstverständlich organisieren wir Ihnen gerne Ihre Interviewpartner
zum aktuellen Thema.

Audio(s) zu dieser Meldung finden Sie im AOM/Original Audio
Service, sowie im APA-OTS Audioarchiv unter http://audio.ots.at

Rückfragehinweis:

Putz & Stingl RadioService
      Harald Sorger
      Tel. +43-(0)2236 / 23424-0
      mailto: [email protected]

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