• 06.12.2006, 14:06:49
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Kukacka: Summerauerbahn und City-S-Bahn sind nicht gefährdet

Bauprojekte sind im Rahmenplan enthalten. Vorziehung nur möglich wenn es zu Einigung bei den Kosten der Vorfinanzierung kommt.

Wien (OTS) - Verkehrsstaatssekretär Mag. Helmut Kukacka weist die
Äußerungen des oberösterreichischen Landesverkehrsreferenten Erich
Haider, dass Schienenausbauprojekte in Oberösterreich "gefährdet"
seien, entscheiden zurück. "Die Summerauerbahn und die City-S-Bahn
wurden weder aus dem ÖBB-Rahmenplan gestrichen noch nach hinten
verschoben", so Kukacka der auch betont das eine etwaige Vorziehung
dieser Projekte immer an die Voraussetzung geknüpft war, dass sich
das Land bzw. auch die Stadt Linz finanziell beteiligen, wie das auch
bei ähnlichen Bauprojekten in anderen Bundesländern der Fall sei.

Der Bau der Summerauerbahn ist keineswegs in Gefahr, weil dieser ja
im gültigen ÖBB-Rahmenplan enthalten ist und dieser sieht einen
Baubeginn der Hauptarbeiten im Jahr 2011-2015 vor. Eine Vorziehung
des Projektes, wie bisher angestrebt sei auch nach wie vor möglich,
sollte es zu einer Einigung zwischen Bund und den Ländern
Oberösterreich und Steiermark über die Kosten der Vorfinanzierung und
des Nahverkehrsanteiles in der Höhe von rund 70 Mio. (für
Oberösterreich) Euro kommen. "Die Chance für eine Vorziehung ist also
intakt", sagt Kukacka.

Auch die City-S-Bahn für Linz ist im Rahmenplan enthalten, demnach
wird auch an diesem Projekt weiter geplant. Der
Verkehrsstaatssekretär dazu: "Bei der City-S-Bahn muss sich die Stadt
Linz und das Land Oberösterreich, gerade jetzt im Zuge der
bevorstehenden Rahmenplanverhandlungen grundlegend entscheiden, ob
sie diesem Projekt näher treten wollen oder davon Abstand nehmen".
Der Bund hat einen Entwurf eines Memorandums zur Errichtung dieses
Projekts mit klaren, aber verhandelbaren, Vorschlägen vorgelegt.
Demnach würde der Bund 80% der Baukosten übernehmen. Die restlichen
20% wären aus dem Landesnahverkehrsbudget zu finanzieren. Weitere
Details zu den Begeleitmaßnahmen (wie z.B. die Art der Donauquerung
und die Übernahme der daraus resultierenden Kosten) müssen von Land
und Stadt noch festgelegt und in den weiteren Verhandlungen
spezifiziert werden".

Kukacka betont in diesem Zusammenhang erneut, dass es sich bei der
jüngsten Bewertung des ÖBB-Rahmenplans um ein internes Papier der ÖBB
handelt, mit dem - wie auch im Bundesbahngesetz vorgesehen - die
ÖBB-Prioritäten für den weiteren Schienenausbau dargelegt werden.
Dafür stehen allerdings die nötigen Beschlüsse des Vorstandes sowie
des Aufsichtsrates noch aus. Im Übrigen sieht das Gesetz auch vor,
dass der von den zuständigen Organen der ÖBB beschlossene Rahmenplan
abschließend dem Finanz- und dem Verkehrsministerium zur Genehmigung
vorzulegen ist. "Die Politik hat also das letzte Wort, sie muss
schließlich auch die Verantwortung für die endgültige Finanzierung
übernehmen", schloss Kukacka.

Rückfragehinweis:
Staatssekretariat im BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Stefan Naglis, Pressesprecher
Tel.: +43 (01) 711 62/8803

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