• 05.12.2006, 10:04:51
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ARBÖ: Maria-Empfängnis setzt Kurzparkzonenregelungen am Einkaufs-Feiertag außer Kraft

Ausnahmen Wiener Stadthalle, Grazer Hauptbahnhof und Klagenfurter Innenstadt

Wien (OTS) - Am kommenden Feiertag, Maria Empfängnis, gilt für die
Autofahrer das Motto "Einkaufen ohne Kurzparkschein". Die Geschäfte
haben geöffnet, die Kurzparkzonen sind an gesetzlichen Feiertagen
allerdings außer Kraft. Allerdings gibt es auch hier einige
Ausnahmen, berichtet der ARBÖ.

Die generelle Kurzparkzone rund um die Wiener Stadthalle ist auch am
Freitag, 08. Dezember, von 18 bis 23 Uhr gültig. Auch rund um den
Hauptbahnhof in der steirischen Hauptstadt Graz und in der gesamten
Innenstadt von Klagenfurt heißt es, den Kurzparkschein "auspacken"
und die Höchstparkdauer beachten. Auch rund um Bahnhofs- und
Krankenhausbereiche gelten die Parkbeschränkungen nach Informationen
des ARBÖ in der Regel auch an Feiertagen. Trotz oder gerade wegen
der Aufhebung der meisten Kurzparkzonen, wird die Parkplatzsuche
erfahrungsgemäß in den Innenstädten sehr nervenaufreibend werden "Das
falsche Abstellen des Fahrzeuges, z. B. in Halte und/oder
Parkverbotszonen oder in 2. Spur, kann sehr teuer. Die Kosten können
z.B. in Wien von einer EUR 21,- (Organstrafverfügung) bis EUR 240,-
(Abschleppen ) ausmachen. Daher ist das Umsteigen auf die
öffentlichen Verkehrsmittel nicht nur unter Umständen finanziell
sonder auch für die Nerven schonender", warnt ARBÖ-Sprecher Thomas
Haider.

Rückfragehinweis:
ARBÖ-Informationsdienst
Thomas Haider
Tel.: (++43-1) 89121-280
mailto:id@arboe.at
http://www.arboe.at

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